Handwerkskammer Hamburg
Auskunft aus dem Verzeichnis über die Inhabenden eines Betriebs, eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen
Sie können ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben. Diese Auskünfte können Sie bei...
Sie können ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben. Diese Auskünfte können Sie bei der zuständigen Handwerkskammer erhalten.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf eine Einzelauskunft nach § 6 Absatz 2 HwO
- Der Antrag ist formlos, in Textform bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Der Antrag muss neben den Angaben zur antragsstellenden Person der Auskunft (Ihnen), auch Angaben zum Betrieb (Anschrift, Name) enthalten, für den eine Auskunft beantragt wird und zu Ihrem berechtigten Interesse glaubhaft machen.
- Personaldokument
- Vorlage von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltsgenehmigung oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten (bei Onlineverfahren benötigen Sie ihren neuen Personalausweis oder eine vergleichbare Authentifizierungsmöglichkeit).
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie stellen bei der zuständigen Handwerkskammer den Antrag auf Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
- In Ihrem Antrag benennen Sie den Betrieb, zu dem Sie eine Auskunft wünschen und stellen Ihr berechtigtes Interesse dar.
- Nach Prüfung des berechtigten Interesses erteilt die Handwerkskammer Ihnen die Auskunft.
- Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Dauer
Keine
Gebühren
- Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der Handwerkskammer Hamburg.
- Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Handwerksbetrieb nicht ermittelt werden konnte (Negativauskunft).
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
§ 6 Absatz 2 - 5 Handwerksordnung (HWO)
https:// www.gesetze-im-internet.de/hwo/__6.html
§ 19 Handwerksordnung (HWO)
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__19.html
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Auskünfte aus dem Verzeichnis können Ihnen auf Anfrage erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Eine Einzelauskunft enthält folgende Informationen über ein Unternehmen:
- Angaben zur Firma
- Vor- und Familienname des eingetragenen Fachpersonals im Handwerk, welches den Betrieb innehat, oder der gesetzlich Vertretenden oder der Betriebsleitenden oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Beteiligten
- Art des eingetragenen Handwerks
- Anschrift der gewerblichen Niederlassung.
Adresse und Kontakt
Adresse
Handwerkskammer Hamburg
Handwerksrolle
Holstenwall 12 20355 Hamburg
Raum: 0.12 Handwerksrolle
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache.
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz
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Letzte Aktualisierung: 04.12.2023