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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Abbrennen von Feuerwerken anzeigen

Wenn Sie ein Feuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen abbrennen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie benötigen hierzu eine Erlaubnis oder einen behördlichen Nachweis der Fachkunde...

Wenn Sie ein Feuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen abbrennen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie benötigen hierzu eine Erlaubnis oder einen behördlichen Nachweis der Fachkunde/Befähigungsschein.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sprengstoff
Billstraße 80 20539 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 42837-2112

Öffnungszeiten

Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie müssen einen Befähigungsschein besitzen oder eine Erlaubnis einer Behörde vorliegen haben, um eine Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände tätigen zu dürfen.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis des Befähigungsscheines oder den Nachweis der Erlaubnis

Zu Beachten

Keine

Fristen

Antragsfrist

Es gelten die folgenden Anzeigefristen:

Anzeigefrist von 2 Wochen vor Abbrennen gilt für pyrotechnische Gegenstände der 


  • Kategorie F2 in der Zeit vom 02.01. bis zum 20.12.

  • Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 und T2 ganzjährig 


Anzeigefrist von 4 Wochen vor Abbrennen pyrotechnischer Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind.

 

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Um eine Anzeige zu tätigen, müssen Sie den Sachverhalt schriftlich darlegen. Hierfür benötigen Sie kein Formular.
  • Bitte fügen Sie dieser alle erforderlichen Unterlagen bei. Dies beinhaltet ebenfalls eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Standorts.
  • Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft.
  • Bei Bedarf werden Unterlagen nachgefordert.
  • Eine Rückmeldung nach erfolgreicher Prüfung erfolgt nicht.

Dauer

Bis zu 14 Tage

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Beschreibung der Leistung

Bevor Sie pyrotechnisches Feuerwerk abbrennen dürfen, müssen Sie dies anzeigen. Sie können diese Dienstleistung in Anspruch nehmen, sofern es sich bei den beabsichtigten pyrotechnischen Gegenständen um solche der Kategorie F2, F3, F4, P1, P2, T1 oder T2 handelt. In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abgebrannt werden (für Raketen mindestens 200 m und im Übrigen mindestens 50 m Abstand). Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist verboten. Zu beachten ist, dass eine Anzeige nur unter bestimmten Voraussetzungen getätigt werden kann.

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