Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (V3-AS2 Arbeitnehmerschutz)
Abbrennen von Feuerwerken anzeigen
Wenn Sie ein Feuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen abbrennen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie benötigen hierzu einen behördlichen Nachweis der Fachkunde.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (V3-AS2 Arbeitnehmerschutz)
Billstraße 80 20539 Hamburg
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Nachweis des Befähigungsscheines oder den Nachweis der Erlaubnis
Zu Beachten
Fristen
Antragsfrist
Es gelten die folgenden Anzeigefristen:
Anzeigefrist von 2 Wochen vor Abbrennen gilt für pyrotechnische Gegenstände der
- Kategorie F2 in der Zeit vom 02.01. bis zum 20.12.
- Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 und T2 ganzjährig
Anzeigefrist von 4 Wochen vor Abbrennen pyrotechnischer Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Bis zu 14 Tage
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
§ 23 Absatz 3 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
Beschreibung der Leistung
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Letzte Aktualisierung: 07.08.2022