Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde. In diesem Fall muss Ihre Identität durch einen Elternteil oder Sorgeberechtigten gegenüber der Behörde bestätigt werden
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- nach Einbürgerung:
- Reisepass oder Ausweis des Geburtsstaates oder eine Identitätsbescheinigung
- Einbürgerungsurkunde
Zu Beachten
- Eine Verlängerung oder Veränderung des Personalausweises ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
- Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind.
- Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.
Fristen
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren online oder telefonisch einen Termin.
- Als Jugendliche ab 16 Jahren können Sie den Personalausweis selbst beantragen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen. Sind die Sorgeberechtigten getrennt lebend, so ist die Anwesenheit des Sorgeberechtigten bei dem sich das minderjährige, unverheiratete Kind gewöhnlich aufhält verpflichtend. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da Hamburg Service ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Seit dem 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen. - Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei Hamburg Service können Sie online oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Hamburg Service anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Dauer
Ab Antragstellung (ca. 15 Minuten) dauert es in der Regel mindestens 4 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Hamburg Service abholen können.
Gebühren
- EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung ist möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
- § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Zustimmungserklärung, Beantragung Dokumente für Minderjährige - barrierefrei, PDF, 1 Seite
Weitere Dienstleistungen
- Kinderreisepass, Erstausstellung
- Personalausweise, abholen
- Personalausweise, als elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweise, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
- Personalausweise, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
- Personalausweise, sperren (bei Verlust oder Diebstahl) bzw. entsperren lassen
Links auf hamburg.de
- Personalausweise, beantragen bis Ausweispflicht (bis 16 Jahre)
- Standorte Hamburg Service vor Ort - Übersicht
Links im Internet
- Behördenfinder Deutschland
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
- Personalausweis beantragen ohne Inlandswohnsitz
- Personalausweise, Seriennummer
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Letzte Aktualisierung: 05.12.2023