Kundenzentrum Wilhelmsburg
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo 8-14.30, Di 11.30-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr
In den Dienststellen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Dies gilt sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere Mitarbeitenden. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Anderer.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Das benötigte Foto können Sie vorher an einem Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) erstellen.
Kosten: 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Planen Sie bitte vor Ihrem Termin etwas Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein, sofern Sie das Selbsterfassungsterminal nutzen möchten.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S31 Wilhelmsburg, Busse 13/151/152/154/156/252 Rathaus Wilhelmsburg
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde. In diesem Fall muss Ihre Identität durch einen Elternteil oder Sorgeberechtigten gegenüber der Behörde bestätigt werden
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- nach Einbürgerung:
- Reisepass oder Ausweis des Geburtsstaates oder eine Identitätsbescheinigung
- Einbürgerungsurkunde
Zu Beachten
- Eine Verlängerung oder Veränderung des Personalausweises ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
- Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich bitte an das Kundenzentrum Hamburg-Mitte.
Fristen
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Persönliches Erscheinen erforderlich
Ja
Dauer
Ab Antragstellung (ca. 15 Minuten) dauert es in der Regel mindestens 4 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Kundenzentrum abholen können.
Gebühren
- EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung ist möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Zahlungsarten
- Girocard
- Bargeldzahlung
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
- § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Zustimmungserklärung, Beantragung Dokumente für Minderjährige - barrierefrei, PDF, 1 Seite
Weitere Dienstleistungen
- Kinderreisepass, Erstausstellung
- Personalausweise, abholen
- Personalausweise, als elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweise, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
- Personalausweise, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
- Personalausweise, sperren (bei Verlust oder Diebstahl) bzw. entsperren lassen
Links auf hamburg.de
- Kundenzentren Hamburg - Übersicht
- Personalausweise, beantragen bis Ausweispflicht (bis 16 Jahre)
- Homepage Bezirksamt Hamburg-Mitte
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Sie können Ihren Personalausweis in jedem Hamburger Kundenzentrum beantragen.
Suchwörter: Personalausweis ab 16 Jahre Ausweis ab 16 Jahre e-Ausweis ab 16 Jahre Elektronischer Bundespersonalausweis ab 16 Jahre Elektronischer Personalausweis ab 16 Jahre Neuer Personalausweis (nPA) ab 16 Jahre Obdachlose Personalausweis Personalausweis nPA ab 16 Jahre BPA ab 16 Jahre Bundespersonalausweise, Ausweisnummer Personalausweisnummer Ausweisnummer Bundespersonalausweise, beantragen ab Ausweispflicht (ab 16 Jahre), Termin Personalausweis, Neuausstellung nach Ablauf Personalausweis, verlängern Ausweis Personalausweis nach Einbürgerung Ausweis ausstellen Ausweis beantragen Beantragung elektronischer Personalausweis ersten erstmalig Identitätsdokument Identitätsnachweis Lichtbildausweis Neuer PA neuer Personalausweis PA Perso Personalausweis beantragen Personaldokument zum ersten Mal
Letzte Aktualisierung: 13.08.2022