Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Kundenzentrum. Antragstellungen bei jeder anderen...
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Kundenzentrum.
Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen. Für die Ausstellung des Personalausweises ist die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz erforderlich; diese wird vom Kundenzentrum eingeholt.
Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Kundenzentrum am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind.
- Sie, beziehungsweise die oder der Sorgeberechtigte müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich. Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
- biometrisches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- Ggf. einen Nachweis über die Datenänderung
Zu Beachten
- Eine Verlängerung oder Veränderung des Personalausweises ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
- In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (maximal drei Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
- Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise Obdachlose wenden sich bitte an das Kundenzentrum Hamburg-Mitte.
Fristen
Antragsfrist: Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.
Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Antragstellung hierfür dauert in der Regel circa 15 Minuten. Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel circa 3-4 Wochen.
Gebühren
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Es muss ein Antrag gestellt werden. Das Kundenzentrum entscheidet über den Antrag.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
§ 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__27.html
§ 1 Absatz 4 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Zustimmungserklärung, Beantragung Dokumente für Minderjährige - barrierefrei, PDF, 1 Seite
Weitere Dienstleistungen
- Personalausweise, abholen
- Personalausweise, als elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweise, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
- Personalausweise, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
- Personalausweise, sperren (bei Verlust oder Diebstahl) bzw. entsperren lassen
Links auf hamburg.de
Links im Internet
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel (externer Link)
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
- Personalausweise, Seriennummer
- Personalausweisportal
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 05.07.2022