Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen und einen neuen Personalausweis beantragen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie, beziehungsweise die oder der Sorgeberechtigte müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich.  Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.

Benötigte Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Qualitätsmerkmale an Passfoto erfüllen. Die Anforderungen können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat – Fotomustertafel“ unter „Formulare, Service & Links“).
    • alten Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Ggf. einen Nachweis über die Datenänderung

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise:                                                            
  • Eine Verlängerung oder Veränderung des Personalausweises ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
  • In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (maximal drei Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
  • Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.

Fristen

Antragsfrist: Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Einen Personalausweis beantragen Sie persönlich im Hamburg Service, bei mehreren Wohnsitzen in der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jeder anderen Personalausweisbehörde beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit der von Ihnen ausgewählten Personalausweisbehörde Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit diese Ihren Grund anerkennt.
  • Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Ihr Hamburg Service informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
  • Im Hamburg Service können Sie online oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Hamburg Service anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
  • Bringen Sie ggf. einen Nachweis ihrer Datenänderung mit.
Bei einer Anschriftenänderung: Wenden Sie sich an
  • den Hamburg Service am bisherigen Wohnsitz
    • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
    • bei Wegzug ins Ausland,
  • den Hamburg Service am neuen Wohnsitz
    • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

Dauer

Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.

Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Antragstellung hierfür dauert in der Regel circa 15 Minuten. Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel circa 3-4 Wochen.

Gebühren


  • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren

  • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren

  • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis

  • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde

  • 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland


Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Es muss ein Antrag gestellt werden. Der Hamburg Service entscheidet über den Antrag.

 

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__27.html



§ 1 Absatz 4 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html

Beschreibung der Leistung

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen Personalausweis im Hamburg Service, soweit Hamburg der Hauptwohnsitz ist, beantragen.
Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen. Für die Ausstellung des Personalausweises ist die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz erforderlich; diese wird vom jeweiligen Hamburg Service eingeholt.

Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch in einem Hamburg Service, soweit Hamburg der Hauptwohnsitz ist, vorlegen. Dabei wird die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises vermerkt. Zudem wird die Anschrift im Chip des Ausweises aktualisiert.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

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