Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis...
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
- Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sollten Sie sofort nach der Eheschließung mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung beantragen. Als Ausstellungsdatum wird das Kundenzentrum dann ausnahmsweise den Tag der geplanten Eheschließung eingetragen lassen. Die Aushändigung des neuen Personalausweises darf erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt erfolgen. Vor der Aushändigung des Personalausweises ist die Namensführung anhand der Eheurkunde oder des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder der Bescheinigung über die Namensführung zu überprüfen.
Bei Antragstellung macht Sie das Kundenzentrum darauf aufmerksam, dass in allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, der Personalausweis ungültig ist. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- bei vorzeitiger Beantragung:
- gültiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
- Anmeldung der Eheschließung mit der daraus hervorgehenden Namensführung nach der Heirat
- bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
- falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
- falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Eheurkunde oder beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Bescheinigung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Zu Beachten
- Eine Verlängerung oder Veränderung des Personalausweises ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
- In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (maximal 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
- Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise Obdachlose wenden sich bitte an das Kundenzentrum Hamburg-Mitte.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Gültigkeitsdauer des Personalausweises hängt vom Alter zum Zeitpunkt der Beantragung ab:
- Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Die Antragstellung dauert in der Regel circa 15 Minuten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 3-4 Wochen.
Gebühren
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- 30,00 EURZuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
- § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
- Personalausweis
- Personalausweise, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
- Personalausweise, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
- Personalausweise, sperren (bei Verlust oder Diebstahl) bzw. entsperren lassen
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Wählen Sie eine von 24 Einrichtungen ...
Kundenzentrum Bergedorf
Kundenzentrum Altona
Kundenzentrum Barmbek-Uhlenhorst
Poppenhusenstraße 6
Kundenzentrum Billstedt-Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Einwohnerwesen
Kundenzentrum Blankenese
Fachamt Einwohnerwesen
Sülldorfer Kirchenweg 2a
Kundenzentrum Eimsbüttel
Kundenzentrum Eimsbüttel
Kundenzentrum Mitte-Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Einwohnerwesen
Kundenzentrum Mitte-Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Einwohnerwesen
Kundenzentrum Mitte-Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Einwohnerwesen
Kundenzentrum Mitte-Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Einwohnerwesen
Kundenzentrum Finkenwerder-Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Einwohnerwesen
Kundenzentrum Hamburg-Nord
Kundenzentrum Langenhorn- Bezirksamt Hamburg-Nord
Kundenzentrum Lokstedt
Kundenzentrum Wilhelmsburg-Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Einwohnerwesen
Kundenzentrum Harburg
Einwohnerdaten
Harburger Rathausforum 3
Kundenzentrum Wandsbek
Kundenzentrum Süderelbe
Kundenzentrum Bramfeld
Kundenzentrum Alstertal
Kundenzentrum Walddörfer
Kundenzentrum Walddörfer
Kundenzentrum Rahlstedt
Fachamt Einwohnerwesen
Rahlstedter Straße 151-157
Suchwörter: Namensänderung Vorläufiger Personalausweis Ausweis ab 16 Jahre Personalausweis Ausweis Ausweis ausstellen Ausweis beantragen Beantragung elektronischer Personalausweis Identitätsdokument Identitätsnachweis Lichtbildausweis Neuer PA neuer Personalausweis PA Perso Personalausweis beantragen Personaldokument BPA vorläufiger Perso vorläufiger Ausweis vorübergehend vorläufig anderer Name neuer Name Nachname Vorname anderer Nachname Ausweis mit neuem Namen verheiratet
Letzte Aktualisierung: 24.06.2022