Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich.  Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.

Benötigte Unterlagen

  • alter Personalausweis oder Reisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
  • Aktuelles biometrisches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Qualitätsmerkmale an Passfoto erfüllen. Die Anforderungen können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat – Fotomustertafel“ unter „Formulare, Service & Links“).
  • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise:
  • Ein Personalausweis kann nicht verlängert oder verändert werden. Daher wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
  • In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (maximal 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
  • Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.

Fristen

Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.

Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.



Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:


  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.

  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.


Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Einen Personalausweis beantragen Sie persönlich im Hamburg Service, bei mehreren Wohnsitzen in der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jeder anderen Personalausweisbehörde beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit der von Ihnen ausgewählten Personalausweisbehörde Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit diese Ihren Grund anerkennt.
  • Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Ihr Hamburg Service informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
  • Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
  • Den Abholtermin können Sie online vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Hamburg Service anbietet, erfahren Sie bei der Beantragung des Personalausweises.

Dauer

Die Antragstellung dauert in der Regel circa 15 Minuten.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 3-4 Wochen.

Gebühren


  • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren

  • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren

  • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis

  • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

  • 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland


Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Es muss ein Antrag gestellt werden. Der Hamburg Service entscheidet über den Antrag.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

Beschreibung der Leistung

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen also zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.

Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie können den Antrag bei jedem Hamburg Service stellen. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen. Für die Ausstellung des Personalausweises ist die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz erforderlich. Diese wird vom Hamburg Service eingeholt.

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