Vorläufigen Personalausweis beantragen

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen schnellstmöglich einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Der Hamburg Service wird die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort der Hauptwohnung einholen.
  • Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich. Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Qualitätsmerkmale an Passfoto erfüllen. Die Anforderungen können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat – Fotomustertafel“ unter „Formulare, Service & Links“).
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise:
  • Da der vorläufige Personalausweis nur eine kurze Gültigkeitsdauer hat, empfehlen wir Ihnen, gleichzeitig einen endgültigen Personalausweises oder Reisepass zu beantragen.
  • Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.

Fristen

Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie


  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,

  • in Deutschland gemeldet sind und

  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.


Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Hamburg Service beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Hamburg Service Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit die Personalausweisbehörde Ihren Grund anerkennt.
  • Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
  • Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.

Dauer

Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Gebühren


  • 10,00 EUR

  • Aufschlag bei Antragstellung nicht am Hauptwohnsitz:

    13,00 EUR

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html

Beschreibung der Leistung

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken. Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird. Den regulären alten Personalausweis können Sie entwertet zurück erhalten.
 
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in Hamburg jeder Hamburg Service - Standort für Einwohnerangelegenheiten. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen. Für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises ist die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz erforderlich; diese wird vom Hamburg Service eingeholt.

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