Kundenzentrum Billstedt
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen schnellstmöglich einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten / Terminzeiten Mo-Fr 7-19 Uhr
In den Dienststellen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Dies gilt sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere Mitarbeitenden. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Anderer.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U2/U4/Busse Billstedt
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Personalausweis besitzen
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Das Kundenzentrum wird die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort der Hauptwohnung einholen.
- Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich. Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Zu Beachten
- Da der vorläufige Personalausweis nur eine kurze Gültigkeitsdauer hat, empfehlen wir Ihnen, gleichzeitig einen endgültigen Personalausweises oder Reisepass zu beantragen.
- Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich bitte an das Kundenzentrum Hamburg-Mitte.
Fristen
Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Gebühren
- 10,00 EUR
- Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz:
13,00 EUR
Zahlungsarten
- Girocard
- Rechnung
- Bargeldzahlung
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
- Personalausweis
- Personalausweise, abholen
- Personalausweise, als elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweise, beantragen ab Ausweispflicht (16 Jahre)
- Personalausweise, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
- Personalausweise, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
- Personalausweise, sperren (bei Verlust oder Diebstahl) bzw. entsperren lassen
- Kundenzentrum Billstedt
Links auf hamburg.de
- Kundenzentren Hamburg - Übersicht
- Personalausweise, beantragen bis Ausweispflicht (bis 16 Jahre)
- Homepage Bezirksamt Hamburg-Mitte
Links im Internet
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel (externer Link)
- Personalausweis beantragen ohne Inlandswohnsitz
- Personalausweise, Seriennummer
- Personalausweisportal
- Detail-Informationen für Menschen mit Behinderung (Kundenzentrum Billstedt, Öjendorfer - Weg 9)
Beschreibung der Leistung
Sie müssen den alten vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird. Den regulären alten Personalausweis können Sie entwertet zurück erhalten.
Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen. Für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises ist die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz erforderlich; diese wird vom Kundenzentrum eingeholt.
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Letzte Aktualisierung: 13.08.2022