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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ballastwasser - Anzeige zur Einleitung

Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser anzeigen und überprüfen zu lassen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  

Benötigte Unterlagen

  

Zu Beachten

  

Fristen

   

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  

Dauer

Zeitaufwand für Sie: 

ca. 10-15 Minuten 

Nach max. vier (4) Stunden erfolgt der Bescheid.

Gebühren



Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage



§§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)

Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)

Hafenverkehrsordnung §41 a-c.

Beschreibung der Leistung

Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser gemäß den §§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.V.m. dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) sowie Hafenverkehrsordnung §41 a-c anzeigen und überprüfen zu lassen.
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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abwasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

Raum: G.01.396

Telefonnummer

+49 40 42840-2394

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

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