Online-Service verfügbar

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Wasserrechtliche Erlaubnis für Abwassersammelgrube beantragen

So möchten auf Ihrem Wohngrundstück an einem Wasserschutzgebiet eine Abwassersammelgrube errichten lassen? Dann können Sie mit einem Online-Dienst eine Befreiung von der entsprechenden Wasserschutzgebiets-Verordnung genehmigen lassen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Zur Nutzung des Online-Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Informationen zur geplanten Sammelgrube und ein Flurkartenauszug / Lageplan mit Eintragung des Anlagenstandortes

Zu Beachten

   

Fristen

Anträge sollten vier bis sechs Wochen vor Baubeginn gestellt werden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

   

Dauer

Eintragung online ca. 15 Minuten.



Ein Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt.

Gebühren

Für die Antragsbearbeitung wird im Rahmen der Umweltgebührenordnung eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem behördlichen Arbeits- und Zeitaufwand bei der Antragsbearbeitung.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats der Widerspruch erhoben werden.

Rechtsgrundlage

Erteilung einer Befreiung gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz von dem Verbot der §§ 4 / 5 (7) der jeweiligen Wasserschutzgebiets-Verordnung.

Formulare, Services & Links

Links auf hamburg.de

Beschreibung der Leistung

In Wasserschutzgebieten ist für die Errichtung einer Sammelgrube für Abwasser eine Befreiung von der entsprechenden Wasserschutzgebiets-Verordnung notwendig. Diese Befreiung kann mit dem Onlinedienst beantragt werden. 

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Wasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

Raum: G.03.337

Telefonnummer

+49 40 42840-5288

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

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