Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Wasserrechtliche Erlaubnis für Abwassersammelgrube beantragen
So möchten auf Ihrem Wohngrundstück an einem Wasserschutzgebiet eine Abwassersammelgrube errichten lassen? Dann können Sie mit einem Online-Dienst eine Befreiung von der entsprechenden Wasserschutzgebiets-Verordnung genehmigen lassen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Zur Nutzung des Online-Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Informationen zur geplanten Sammelgrube und ein Flurkartenauszug / Lageplan mit Eintragung des Anlagenstandortes
Zu Beachten
Fristen
Anträge sollten vier bis sechs Wochen vor Baubeginn gestellt werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Eintragung online ca. 15 Minuten.
Ein Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt.
Gebühren
Für die Antragsbearbeitung wird im Rahmen der Umweltgebührenordnung eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem behördlichen Arbeits- und Zeitaufwand bei der Antragsbearbeitung.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats der Widerspruch erhoben werden.
Rechtsgrundlage
Erteilung einer Befreiung gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz von dem Verbot der §§ 4 / 5 (7) der jeweiligen Wasserschutzgebiets-Verordnung.
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
In Wasserschutzgebieten ist für die Errichtung einer Sammelgrube für Abwasser eine Befreiung von der entsprechenden Wasserschutzgebiets-Verordnung notwendig. Diese Befreiung kann mit dem Onlinedienst beantragt werden.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Wasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Raum: G.03.337
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
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Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Suchwörter: Wasserhaushaltsgesetz-Abwasserbeseitigung Wasserschutzgebiete Sielanschlusszwang
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024