Kundenzentrum Eimsbüttel
Beglaubigungen von Kopien behördlicher Dokumente zur Vorlage bei einer Behörde und für privatrechtliche Zwecke
Jede Behörde kann Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind, amtlich beglaubigen. Darüber hinaus ist die für die Wohnung des/der...
Jede Behörde kann Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind, amtlich beglaubigen.
Darüber hinaus ist die für die Wohnung des/der Betroffenen zuständige Meldebehörde befugt, Schriftstücke, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschriften zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, amtlich zu beglaubigen.
Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§ 129 BGB), sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden.
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern dürfen nur von dem Standesamt beglaubigt werden, das die Personenstandsurkunde ausgestellt hat (Zweitschrift o. beglaubigte Abschrift).
Adresse und Kontakt
Adresse
Kundenzentrum Eimsbüttel
Bezirksamt Eimsbüttel
Fachamt Einwohnerwesen
Grindelberg 62-66 20144 Hamburg
Raum: Kundenzentrum
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Fr 7-19 Uhr
In den Dienststellen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Dies gilt sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere Mitarbeitenden. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Anderer.
Weiterhin ist ein Besuch der Kundenzentren - Einwohnerwesen nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (www.hamburg.de/kundenzentrum) oder telefonisch unter 040 115 buchen. Dort erhalten Sie auch Hinweise zu Dienstleistungen, die derzeit ausschließlich auf schriftlichem Wege erbracht werden.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
- Originalen, die von einer Behörde ausgestellt wurden (z.B. staatliche Schulzeugnisse, Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis), Urkunden über Promotion, Staatsangehörigkeit, Approbation u.ä.)
- Orginalen, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden (z.B. Arbeitszeugnisse).
- Beglaubigungen von Orginalen, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden, sind für Rentenzwecke gebührenfrei (Nachweis für den Rentenbezug oder Antrag erforderlich).
Vollmacht
- Eine Beglaubigung erfolgt urkunden- bzw. dokumentenbezogen und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beantragen kann.
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.
Gebühren
4 EUR für bis zu vier Seiten und jede weitere Seite ab der 5. Seite 1 EUR. Wenn Kopien gefertigt werden müssen, kosten diese 0,60 EUR je Seite.
Sollten Sie selbst Kopien mitbringen, beträgt die Gebühr wegen erhöhtem Prüfaufwandes 4 EUR für bis zu zwei Seiten und jede weitere Seite ab der 3. Seite 2 EUR. Für Rentenzwecke gebührenfrei (Nachweis erforderlich).
Zahlungsarten
- Girocard
- Bargeldzahlung
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§33 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Suchwörter: Zeugnisbeglaubigungen Beglaubigungen von Ausweisdokumenten Beglaubigungen von Personalausweiskopien für Banken Beglaubigungen von behördlichen Dokumenten für privatrechtliche Zwecke Beglaubigungen von Passkopien Schulzeugnis, Beglaubigung Abiturzeugnis, Beglaubigung
Letzte Aktualisierung: 19.03.2023