Kundenzentrum Süderelbe
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Die Kundenbedienung ist durch die geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Es gilt daher eine Terminpflicht für den Besuch im Kundenzentrum.
Adresse und Kontakt
Adresse
Kundenzentrum Süderelbe
Bezirksamt Harburg
Einwohnerdaten
Neugrabener Markt 5 21149 Hamburg
Raum: EG
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo 8-15, Di 9-18, Do 8-16, Fr 7-13 Uhr. Mittwoch geschlossen
In den Dienststellen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Dies gilt sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere Mitarbeitenden. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Anderer.
Weiterhin ist ein Besuch der Kundenzentren - Einwohnerwesen nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (www.hamburg.de/kundenzentrum) oder telefonisch unter 040 115 buchen. Dort erhalten Sie auch Hinweise zu Dienstleistungen, die derzeit ausschließlich auf schriftlichem Wege erbracht werden.
Infos zur Einrichtung
Wenn Sie einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepasses beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Digitales Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Das vorhandene Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) ist nicht für Fischereischeine und Führerscheinanträge nutzbar. Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S31 Neugraben, Busse 240/250 Neugrabener Markt
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Benötigte Unterlagen
- alter Personalausweis oder Reisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
- Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
Zu Beachten
- Ein Personalausweis kann nicht verlängert oder verändert werden. Daher wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
- In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (maximal 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
- Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise Obdachlose wenden sich bitte an das Kundenzentrum Hamburg-Mitte.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Die Antragstellung dauert in der Regel circa 15 Minuten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 3-4 Wochen.
Gebühren
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Es muss ein Antrag gestellt werden. Das Kundenzentrum entscheidet über den Antrag.
Zahlungsarten
- Girocard
- Bargeldzahlung
Hinweise zur Zahlungsart
Kassenautomat
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
- § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
- Kinderreisepass, Erstausstellung
- Personalausweis
- Personalausweise, abholen
- Personalausweise, als elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweise, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
- Personalausweise, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
- Personalausweise, sperren (bei Verlust oder Diebstahl) bzw. entsperren lassen
Links auf hamburg.de
- Kundenzentren Hamburg - Übersicht
- Personalausweise, beantragen bis Ausweispflicht (bis 16 Jahre)
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Homepage Bezirksamt Harburg
Links im Internet
- Behördenfinder Deutschland
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel (externer Link)
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
- Personalausweis beantragen ohne Inlandswohnsitz
- Personalausweise, Seriennummer
- Personalausweisportal
- Detail-Informationen für Menschen mit Behinderung (Kundenzentrum Süderelbe, Neugrabener Markt)
Beschreibung der Leistung
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Sie können den Antrag bei jedem Hamburger Kundenzentrum stellen. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen. Für die Ausstellung des Personalausweises ist die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz erforderlich. Diese wird vom Kundenzentrum eingeholt.
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Letzte Aktualisierung: 09.08.2022