Sozialbehörde
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgeber bewilligen
Sie können finanzielle oder beratende Unterstützung zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeiter beantragen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Sozialbehörde
SI 44
Integrationsamt
Hamburger Straße 47 22083 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
- Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides
Zu Beachten
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Bemerkung: Der Antrag ist immer im Vorfeld der Beschaffung einer Leistung einzureichen. Rückwirkende Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
6 Wochen bis 12 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer ist zum Beispiel abhängig von etwaigen Betriebsbesuchen, Einreichung weiterer benötigter Unterlagen und Ihrer Mitwirkung im Allgemeinen.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 185 Absatz 3 Nummer 2a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2b Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26a.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2c Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26b Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26b.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2d Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26c Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26c.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2e Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__27.html
§ 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__15.html
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Gefördert werden (Einzel-)Unternehmen.
Sie können aus zwei verschiedenen Optionen wählen.
- einer Beratungsleistung zum Thema „Bewilligung von Leistungen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen an Unternehmen“ durch das Integrationsamt anfragen
- eine finanzielle Leistung mittels einer Antragstellung beantragen. Dort können Sie alle relevanten Informationen zum Unternehmen und zur schwerbehinderten oder ihr gleichgestellten Person angeben. Ihren Bedarf können Sie in einem Freitextfeld beschreiben oder – sobald diese Anträge ergänzt worden sind – folgende Leistungen direkt beantragen:
- Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) beziehungsweise Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen
- Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeitsplätzen beziehungsweise dem Arbeitsumfeld
- Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Berufsausbildung
- Sonstige Maßnahmen zur behindertengerechten Beschäftigung (beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen)
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Letzte Aktualisierung: 12.08.2022