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Sozialbehörde

Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung oder für eine Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) vornehmen möchten, müssen Sie das nach erfolgter Beschäftigungsaufnahme der...

Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung oder für eine Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) vornehmen möchten, müssen Sie das nach erfolgter Beschäftigungsaufnahme der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich melden.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie haben als Träger eine Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt.

Fristen

Es besteht eine unverzügliche Pflicht zur Mitteilung. Sobald die neue mitarbeitende Person ihre Beschäftigung aufgenommen hat, muss eine Meldung erfolgen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Sie können die Meldung schriftlich oder mit dem Online Dienst erstellen. Die Abläufe unterscheiden sich in der Zuständigkeitsfindung.

Schriftlicher Ablauf:

  • Sie erstellen eine schriftliche Meldung der Personalveränderung in Ihrer Kindertageseinrichtung (KiTa)..

  • Danach versenden Sie postalisch Ihre Anzeige an die Sozialbehörde.

  • Die Sozialbehörde wird nach Eingang eine formelle Prüfung durchführen, sollten Formfehler oder fehlende Dokumente gefunden werden wird sie sich mit Ihnen in Kontakt setzen und um Nachbesserung bitten.

  • Sie müssen die Nachbesserung durchführen und eine aktualisierte Meldung versenden.

  • Nach Eingang der Aktualisierung führt die Sozialbehörde ein Feststellungsverfahren durch, in dem die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit der einzustellenden Person überprüft werden.

  • Bei einer positiven Prüfung wird der Personalwechsel bestätigt.

  • Bei einer negativen Prüfung, wird sich die Sozialbehörde bei Ihnen melden und erläutern wie eine Beschäftigung dennoch möglich ist. Beispielsweise könnte eine Nachqualifizierung der Person erforderlich sein.

Online Ablauf:

  • Sie erstellen eine schriftliche Meldung in dem Online Dienst.

  • Der Online Dienst führt eine automatische Zuständigkeitsfindung durch.

  • Nach der Anlage wird die Anzeige automatisch an die Behörde weitergeleitet.

  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

 

Dauer

Einzelfallabhängi

Gebühren

Keine

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

  • Sie müssen als Träger einer Kindertageseinrichtung oder als Träger einer Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen, eine Personalveränderung der zuständigen Stelle melden.

  • Es werden folgende Ereignisse  unter Personalveränderungen gezählt:

    • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis

    • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis

    • Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb eines Kindertagesstätte (KiTa)-Trägers oder GBS-Trägers

    • nach abgeschlossener Ausbildung als erziehende Person

    • bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden für eine Berufsausbildung als erziehende Person

    • Einstellung von Quereinsteigenden  mit den in der Positivliste und dem Eckpunktepapier „Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“ definierten Berufs- oder Studienabschlüssen. Zum Beispiel: Hochschulabsolventen mit Fach Pädagogik, Logopäden / -innen mit Nachqualifizierung in Pädagogik

    • mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Sozialbehörde

  • Allgemein müssen Sie beachten, dass die Meldung für alle Personen gilt, die mit oder am Kind arbeiten.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Sozialbehörde
FS 3
Familie und Kindertagesbetreuung
Hamburger Straße 47 22083 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 42863-0

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Öffentliche Verkehrsanbindung

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

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