Online-Service verfügbar

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Höhere tägliche Arbeitszeit beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen abweichenden Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften bewilligen lassen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen: 

  • Für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb, wenn zusätzliche Freischichten erreicht werden. Zusätzliche Freischichten liegen vor, wenn durch die Verlängerung der Arbeitszeit für die betroffenen Arbeitnehmer mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stehen als vorher.
  • Für Bau- und Montagestellen, wenn der Einsatzort vom Wohnort der Arbeitnehmer weit entfernt ist und den Beschäftigten für die verlängerte Arbeitszeit auf der Bau- oder Montagestelle eine entsprechend längere Ruhezeit am Wohnort sichergestellt.
  • Für Ihren Saison- oder Kampagnenbetrieb, wenn ein außergewöhnlicher Arbeitsanfall besteht, der nicht durch andere organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden kann

 

Benötigte Unterlagen

Für alle Betriebe:

  • Angaben zur Tätigkeit
  • Anzahl der Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
  • Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Betrieb mit Kontaktdaten
  • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten)
  • Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin
  • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)

Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:

  • Dienst-/Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen
  • Ablaufpläne für Tag- und Nachtdienste/-schichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind

Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:

  • Angaben zu Art und Schwere der Arbeit
  • Gestaltung der Arbeitszeit
  • Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
  • Dauer der Ruhezeit am Wohnort

Zusätzlich bei Saison- und Kampagnenbetrieben:

  • Angaben zu Saison beziehungsweise Kampagne
  • Gestaltung der Arbeitszeit
  • Zeitraum, in dem die Arbeitszeit verkürzt wird

Zu Beachten

Keine

Fristen

Es gibt keine gesetzliche Frist für die Stellung des Antrages.

 

Der Antrag sollte jedoch rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Beginn der begehrten Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit beantragt werden.



Die Bewilligungen sind in der Regel befristet.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Die Ausnahmebewilligung zur Abweichung von Ruhezeiten können Sie über den dafür vorgesehenen Online-Dienst beantragen.

Eine Online-Beantragung der Zulässigkeitserklärung geschieht folgendermaßen:

  • Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls Unterlagen nachgefordert.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann die Bewilligung erteilt werden.
  • Sie erhalten einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. 
  • Im Falle des Nichtvorliegens der Voraussetzungen ergeht ein Ablehnungsbescheid.
  • Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu.

Wenn Sie die Zulässigkeitserklärung schriftlich beantragen wollen sind folgende Schritte durchzuführen::

  • Sie füllen das betreffende Antragsformular vollständig aus
  • Sie senden es an das Amt für Arbeitsschutz, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen.
  • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
  • Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugestellt.
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

Die Entscheidung des Amts für Arbeitsschutz ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen. 
Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.

Dauer

Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen)

Gebühren


  • Kostenhöhe (variabel) je nach Zeitaufwand von 150 bis zu 2.500 Euro

  • Es fallen gegebenenfalls Zustellungsausgaben an

  • Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beimAmt für Arbeitsschutz eingelegt werden.

  • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage

Formulare, Services & Links

Links auf hamburg.de

Beschreibung der Leistung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für: 

  • kontinuierliche Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen 
  • Saison- und Kampagnenbetriebe.

Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen. 
Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden. Die Verlängerung der Arbeitszeit wird durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind sowohl bei kontinuierlichen Schichtbetrieben als auch bei Saison- und Kampagnenbetrieben tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.

Für Bau- und Montagestellen kann ohne besondere Voraussetzungen eine längere tägliche Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung

Karte vergrößern

Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Arbeitnehmerschutz
Billstraße 80 20539 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 42837-2112

Öffnungszeiten

Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

Themenübersicht auf hamburg.de