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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Abweichende Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei dem Amt für Arbeitsschutz abweichende Arbeitszeiten bewilligen lassen.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Arbeitnehmerschutz
Billstraße 80 20539 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 42837-2112

Öffnungszeiten

Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Sie können den Antrag auf Bewilligung nur stellen, wenn Sie eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber sind.
  • Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

Benötigte Unterlagen

Stellungnahme des Betriebsrats (wenn vorhanden)

Zu Beachten

Die Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Allerdings gibt es gemäß des Arbeitszeitgesetz die Möglichkeit das in einem Bereich, in dem Regelungen durch Tarifvertrag üblicherweise nicht getroffen werden, Ausnahmen durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden können, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht gefährdet wird.
Dies beinhaltet auch die Möglichkeit die werktägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über acht Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht gefährdet wird.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Eine Bewilligung können Sie im schriftlichen Verfahren beantragen.
  • Sie stellen beim Amt für Arbeitsschutz einen entsprechenden Antrag 
  • Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls Unterlagen nachgefordert.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann die Bewilligung erteilt werden.
  • Sie erhalten einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. 
  • Im Falle des Nichtvorliegens der Voraussetzungen ergeht ein Ablehnungsbescheid.
  • Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu
Wenn Sie abweichende Regelungen der Nachtarbeit online beantragen möchten können Sie dies über das Freitextfeld des Antrags vornehmen. Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Wenn Sie abweichende Regelungen der Nachtarbeit online beantragen möchten:
  • Nutzen Sie das Freitextfeld des Antrags im Online Dienst.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Dauer

Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen)

Gebühren

Die Kostenhöhe liegt zwischen EUR 100 und EUR 6.000.

Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Amt für Arbeitsschutz eingelegt werden.

  • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage

Formulare, Services & Links

Links auf hamburg.de

Links im Internet

Beschreibung der Leistung

Sie benötigen eine Bewilligung vom Amt für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Betrieb oder Unternehmen Nachtarbeit getätigt werden soll.
Die Bewilligung der Nacharbeit ist gesetzlich vorgesehen für:
  • Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen
  • Saison- und Kampagnebetriebe
  • Offshore-Tätigkeiten
  • besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken oder künstlichen Inseln
Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.

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