Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich beim Amt für Arbeitsschutz abweichende Arbeitszeiten bewilligen lassen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Arbeitnehmerschutz
Billstraße 80 20539 Hamburg
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Allerdings gibt es gemäß Arbeitszeitgesetz die Möglichkeit das in einem Bereich, in dem Regelungen durch Tarifvertrag üblicherweise nicht getroffen werden, Ausnahmen durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden können, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.
Dies beinhaltet auch die Möglichkeit die werktägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über acht Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Aufruf des Online Dienstes
- Sie füllen die Felder des Online Dienstes vollständig aus und übersenden es an das Amt für Arbeitsschutz, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
- Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
- Das Amt für Arbeitsschutz prüft den Antrag.
- Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
- Der Bescheid geht Ihnen auf dem Postweg zu.
- Sie füllen das betreffende Antragsformular vollständig aus.
- Sie senden es an das Amt für Arbeitsschutz, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Antrag.
- Ein Gebührenbescheid wird Ihnen im Nachgang zur Genehmigung/Ablehnung zugestellt.
Dauer
Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen)
Gebühren
100 bis zu 6.000 EUR
Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Arbeitsschutz (bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz) eingelegt werden.
Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Die Bewilligung der Nacharbeit ist gesetzlich vorgesehen für:
- Schichtbetriebe
- Bau- und Montagestelle
- Saison- und Kampagnebetriebe
- Offshore-Tätigkeiten
- besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken und künstlichen Inseln
Suchwörter: Arbeitsschutz Schichtarbeit Arbeitgebende Arbeitszeiten Sonderregelungen zur Arbeitszeit Offshore-Tätigkeiten Amt für Arbeitsschutz Aufsichtsbehörde Betriebsrat Arbeitszeitgesetz Tarifvertragliche Ausgleichsregelungen Arbeitgebende Person Arbeitnehmerschutz
Letzte Aktualisierung: 21.03.2023