Online-Service verfügbar

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich beim Amt für Arbeitsschutz abweichende Arbeitszeiten bewilligen lassen.

Karte vergrößern

Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Arbeitnehmerschutz
Billstraße 80 20539 Hamburg

Kontakt speichern

Telefonnummer

+49 40 42837-2112

Öffnungszeiten

Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie können den Antrag auf Bewilligung nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.

Benötigte Unterlagen

Stellungnahme des Betriebsrats (wenn vorhanden)

Zu Beachten

Die Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Allerdings gibt es gemäß Arbeitszeitgesetz die Möglichkeit das in einem Bereich, in dem Regelungen durch Tarifvertrag üblicherweise nicht getroffen werden, Ausnahmen durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden können, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.
Dies beinhaltet auch die Möglichkeit die werktägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über acht Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Genehmigung für die Sonn- und Feiertagsarbeit online beantragen möchten sind die folgenden Schritte durchzuführen:
  • Aufruf des Online Dienstes 
  • Sie füllen die Felder des Online Dienstes vollständig aus und übersenden es an das Amt für Arbeitsschutz, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Das Amt für Arbeitsschutz prüft den Antrag.
  • Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
  • Der Bescheid geht Ihnen auf dem Postweg zu. 
Wenn Sie die Zulässigkeitserklärung schriftlich beantragen wollen sind folgende Schritte durchzuführen::
  • Sie füllen das betreffende Antragsformular vollständig aus.
  • Sie senden es an das Amt für Arbeitsschutz, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Antrag.
  • Ein Gebührenbescheid wird Ihnen im Nachgang zur Genehmigung/Ablehnung zugestellt.

Dauer

Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen)

Gebühren

100 bis zu 6.000 EUR

Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Arbeitsschutz (bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz) eingelegt werden.

Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig

Rechtsgrundlage

Formulare, Services & Links

Links auf hamburg.de

Links im Internet

Beschreibung der Leistung

Sie benötigen eine Bewilligung vom Amt für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Betrieb oder Unternehmen Nachtarbeit getätigt werden soll.
Die Bewilligung der Nacharbeit ist gesetzlich vorgesehen für:
  • Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestelle
  • Saison- und Kampagnebetriebe
  • Offshore-Tätigkeiten
  • besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken und künstlichen Inseln
Die Bewilligung zur Schichtarbeit muss begründet werden und dem Amt für Arbeitsschutz vorgelegt werden. Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.

Themenübersicht auf hamburg.de