Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung bei Verwendung von Arbeitsmitteln beantragen
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung nur durch sehr hohen, unverhältnismäßigen Aufwand umsetzen können, können Sie eine Ausnahme von der Betriebssicherheitsverordnung beantragen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Sie erhalten eine Ausnahmegenehmigung, wenn
- die Anwendung der Vorschriften für Sie als Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.
- die Ausnahme sicherheitstechnisch vertretbar ist.
- die Ausnahme mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar ist.
Benötigte Unterlagen
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, der folgende Angaben enthält:
- den Grund für die Beantragung der Ausnahme
- die betroffenen Tätigkeiten und Verfahren
- die Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten
- die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen
Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle ein Sachverständigengutachten bei Ihnen an.
Zu Beachten
Das Amt für Arbeitsschutz erteilt Ausnahmen für alle anderen Arbeitsmittel.
Fristen
keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie reichen den schriftlichen Antrag mit den Begründungen ein.
- Ihr Antrag wird geprüft.
- Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen eingeholt.
- Gegebenenfalls wird ein Sachverständigengutachten angefordert.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
Dauer
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, beträgt die Bearbeitungsdauer 4 Wochen.
Gebühren
Es fallen Gebühren und Auslagen nach Aufwand an.
Falls ein Sachverständigengutachten benötigt wird, müssen Sie die Kosten dafür tragen.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben.
Rechtsgrundlage
§ 8 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 11 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 19 Absatz 4 (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Beschreibung der Leistung
Sie können eine Ausnahme von der Betriebssicherheitsverordnung beantragen, wenn die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Die Ausnahme muss sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar sein.
Wählen Sie eine von 2 Einrichtungen ...
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Suchwörter: Arbeitsschutz Arbeitsmittel Ausnahmen Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige Anlagen Arbeitnehmerschutz
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024