Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration
Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
Alleinige Zuständigkeit:
Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
M25- Sachgebiet Beglaubigungsangelegenheiten
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Unterschrifttbestätigung ist zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt oder stammt von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) stammt.
Benötigte Unterlagen
Mitzubringen ist:
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Sie sind Amtsträger bzw. Vordruck der deutschen Botschaft muss vorliegen.
- Gebühr 5 € / EC-Kartenzahlung möglich
Zu Beachten
- für Amtsträger
- oder von einer Privatperson ausgestellt, wenn die Unterschriftsbestätigung für eine deutsche Behörde im Ausland (z.B. Deutsche Botschaft in Bern) bestimmt ist.
Fristen
Bitte informieren SIe bei der Stelle, wo Ihr Dokument vorgelegt werden soll.
Fristen sind uns hier nicht bekannt!
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie haben einen Termin gebucht.
- Ihr Personalausweis oder Reisepass liegt im Original vor.
- Unterzeichner muss persönlich anwesend sein, da die Unterzeichnung vor Ort zur Person sichergestellt sein muss.
- Amtliche Unterschriftsbestätigung wird mit Zweckbindung (z.B. Nur für die Deutsche Botschaft in Bern) ausgestellt bzw. Sie sind Amtsträger.
- Gebühr je Unterschriftsbestätigung ist vor Ort zu zahlen.
- Erhalt der Unterschriftsbestätigung.
Dauer
Vorgang wird zum Termin durchgeführt!
Gebühren
- Gebühr 5 € je Unterschriftsbestätigung
Zahlungsarten
- Girocard
- Rechnung
- Bargeldzahlung
Hinweise zur Zahlungsart
Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
Amtliche Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften (§§ 33, 34 VwVfG)
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
- Apostille für das Ausland
- Unterschriftsbeglaubigung
- Amtsgericht Verwaltung bei Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte
- Iranstempel
- Landgericht Hamburg bei notariellen Beglaubigungen
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
- Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn diese zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt sind oder von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)stammt.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich!
- Bundespersonalausweis oder Reisepass ist mitzubringen
- Gebühr 5 € (ab 01.01.2023 plus19 % USt)
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration
M 251
Hammer Straße 30-34 22041 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Vorsprache nur mit Termin möglich! Bitte beachten Sie die Hinweise (siehe unten) in den Rubriken "Wichtige Hinweise" und "Ablauf, Dauer und Gebühren".
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U1/S1/S11/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Letzte Aktualisierung: 06.12.2023