Online-Service verfügbar
Terminvereinbarung erforderlich

Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration

Vorbeglaubigung / Apostille - 3 bis 6 Dokumente

Wenn Sie ein Original ausgestelltes Verwaltungsdokument mit Unterschrift der Freien- und Hansestadt Hamburg besitzen, können Sie eine Haager Apostille bzw. Legalisierungsvoraussetzung (Vorbeglaubigung) beim Amt für Migration erhalten.


 

Alleinige Zuständigkeit:

Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
M25 - Sachgebiet Beglaubigungsangelegenheiten 
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um ein Original bzw. Abschrift einer öffentlichen Urkunde der allgemeinen Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) z.B. Standesamt, Kundenzentrum, Finanzamt, staatliche anerkannte Schulen Hamburgs
  • Ihr Dokument hat keine Zweckbindung.
    z.B. Geburtsurkunde (Nur zur Beantragung von Elterngeld)
  • Ihr Dokument muss von einer berechtigten Person der FHH unterschrieben sein. 
  • Die Unterzeichnende Person der FHH ist hiesiger Behörde bekannt.
  • Es können nur die gebuchten Dienstleistungen zum Termin bearbeitet bzw. angenommen werden.
  • Wollen Sie sicher gehen, dass Ihr Anliegen zum Termin bearbeitet werden kann!
    Senden Sie zwecks Vorabprüfung eine E-Mail mit Anhang der E-Mail der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto, direkt nach der Buchung Ihres Termins. Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins an.  
    m2511@amtfuermigration.hamburg.de. Sollte eine Beglaubigung zum Termin nicht möglich sein, werden Sie per E-Mail bzw. Telefon informiert!
  • Eine Apostille/Vorbeglaubigung erfolgt urkunden- und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beim Amt für Migration beantragen kann. Eine schriftliche Beantragung ist ebenfalls möglich, es ist dann der Vor- und Nachnahme, Ihre Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und das Land anzugeben, für welches die Apostille/Vorbeglaubigung bestimmt ist.
  • Zahlung per EC- / Kreditkarte (Nur in Ausnahmefällen - Bargeld)

Benötigte Unterlagen

Aufgrund unserer aktuellen Hygienebestimmungen sollen grundsätzlich nur Einzelpersonen zum gebuchten Termin vorsprechen. 

Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:

  • Terminbuchungsnachweis
  • Ausweisdokument
  • Ihre öffentlichen Dokumente im Original bzw. Abschrift der Freien
    und Hansestadt Hamburg (FHH) / zur gebuchten Dienstleistung
  • EC-Karte bzw. Kreditkarte (Barzahlung nur in Ausnahmefällen möglich)

WICHTIG:
Eine Bearbeitung zum Termin ist nur möglich, wenn eine Vorabprüfung stattgefunden hat. Senden Sie uns eine E-Mail mit Anlage Ihres(r) Dokumente(s) als Scan oder Foto zu.
Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins im Betreff an:
m2511@amtfuermigration.hamburg.de

Gebühren bei Vorsprache:
Stand: 14.11.2023

 - je Apostille – 13,50 €
 - je Vorbeglaubigung – 9 €
 - je Übersetzerstempel – 5 €
 - Abschriftsbeglaubigung, je erste Seite eines Dokumentes - 6 € 
 - Abschriftsbeglaubigung, ab der zweiten Seite 1 €, je Folgeseite
 - Kopien: 1 – 10 Seiten a 0,60 €
 - Kopien: ab der 11 Seite a 0,30 €

Gebühren im schriftlichen Verfahren (per Post):
 - je Apostille – 34 € 
 - je Vorbeglaubigung – 29,50 €

Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.

Zu Beachten

Bitte direkt nach der Buchung Ihres Termines beachten!
Senden Sie zwecks Vorabprüfung eine E-Mail mit Anhang der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto, direkt nach der Buchung Ihres Termins. Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins an.    m2511@amtfuermigration.hamburg.de. 

Vorabprüfung der Dokumente bis zum Termin - nicht möglich -
Wenn eine Prüfung der Dokumente bis zum Termin nicht möglich war, können lediglich die Dokumente angenommen werden. Ein Abholtermin wird nach der Fertigstellung vom Sachbearbeiter vereinbart.

Beglaubigte Abschriften:
Wichtig bei Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA).
Hier akzeptiert das BfAA nur Abschriften von der ausstellenden Behörde in Hamburg bzw. bei Ausnahmefällen vom Amt für Migration. 

Achtung, bei Fertigung von Abschriften durch das Amt für Migration! 

Originale sind zum Termin mitzubringen.
Hierzu gehören z.B. 
deutsche Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) oder hamburgische Abschlusszeugnisses von Schulen/Universitäten mit staatlicher Anerkennung in der FHH (z.B. Bachelorzeugnis, Abiturzeugnis).

- Abschriften werden nur für den internationalen Gebrauch gefertigt!

- Abschriften von laufenden Registern sind nicht zulässig (z.B. standesamtliche Urkunden, Meldebescheinigungen) - Bitte wenden Sie sich an die ausstellende Stelle!


Wir empfehlen, dass Sie Ihre Urkunde von der ausstellenden Behörde (außer deutsche Ausweisdokumente) eine Abschrift fertigen lassen. In Ausnahmefällen fertigt auch hiesige Behörde Ihre Abschrift.

Senden Sie uns bitte nach der Buchung Ihres Termins eine E-Mail mit der Anlage des Originals bzw. der Abschrift der ausstellenden Behörde. Hiesige Behörde wird im Vorwege eine Prüfung bei der ausstellenden Behörde veranlassen. Erst nach Bestätigung der ausstellenden Behörde ist eine Abschrift oder Setzung der Apostille oder Vorbeglaubigung auf der Abschrift durch hiesige Behörde möglich. 


Übersetzungen - Dolmetscher muss in Hamburg beeidigt worden sein.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob das original Dokument eine Apostille bzw. Vorbeglaubigung tragen muss, bevor Sie die Übersetzung veranlassen. Da die Übersetzung auch die Apostille bzw. Vorbeglaubigung übersetzen muss. Eine Bestätigung der Übersetzung ist nur möglich bei deutschen Dokumenten.

Das Amt für Migration kann nur Übersetzer bestätigen, die in Hamburg beeidigt worden sind. Bitte nutzen Sie folgenden Link zur Überprüfung.
www.justiz-dolmetscher.de
Bundesland Hamburg und die übersetzende Sprache angeben.

Achtung!
Hiesige Behörde ist für folgende Dokumente nicht zuständig:

  • Urkunden der hamburgischen Gerichte und Notare  - (Zuständig ist hier der Amtsgerichts- bzw. Landgerichtspräsidenten in Hamburg). Hierzu nutzen Sie bitte den Behördenfinder auf www.hamburg.de.
  • Urkunden anderer Bundesländer
  • Bundesurkunden bzw. Endbeglaubigung- z.B. für Führungszeugnisse 
    Ab 01.01.2023 ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig. (siehe Links)
  • Privatrechtliche Dokumente- z.B. Vollmacht (Bitte wenden Sie sich ein in Hamburg ansässigen Notar, zwecks einer notarielle Beglaubigung). Anschließend suchen Sie das Landgericht Hamburg auf. Bitte nutzen Sie hier den Behördenfinder auf www.hamburg.de.
  • Übersetzungen -  Dolmetscher nicht in Hamburg beeidigt
    Bitte nutzen Sie die Homepage www.justiz-dolmetscher.de, um einen in Hamburg geeigneten Übersetzer zu finden. Dort die übersetzende Sprache und das Bundesland angeben.
  • Ausländische Urkunden- z.B. Heiratsurkunde aus Dänemark

Fristen

Bitte informieren Sie sich zur Gültigkeit der Auslandsglaubhaftmachung (Apostille/Legalisierung) bei der vorlegenden Stelle (Botschaft, Behörde im Ausland), wie alt Diese sein darf.



Hiesiger Behörde sind die hoheitlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes in diesem Bezug nicht bekannt.

 

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Ihr Termin wurde zur einer Dienstleistung gebucht!
  • Achtung! -
    Zwecks Vorabprüfung senden Sie alle Dokumente als Scan oder Foto im E-Mail-Anhang zu! Bitte geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail die Buchungstermindaten (Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit des Termins) an.

    E-Mail an: m2511@amtfuermigration.hamburg.de
  • Bei einer Buchung nur "Zur Abgabe bzw. Vorlage von sieben Dokumenten", ist nur eine Abgabe möglich. Ein gesonderter Termin zur Abholung wird vom Sachbearbeiter vereinbart!
  • Wenn alle Vorrausetzungen (siehe Hinweise / Besonderheiten) zum Dokument erfüllt sind, bekommen Sie Ihre Dokumente zur gebuchten Dienstleistung  sofort wieder mit. 
    (Ausnahme: Dienstleistung war ein Abgabetermin).
  • Zahlung der anfallenden Gebühre(n) vorzugshalber per EC- / Kreditkarte 
    (Barzahlung - Nur in Ausnahmefällen möglich!)

Dauer

Bei persönlicher Vorsprache in der Regel bis zu sechs Dokumente sofort.



Im schriftlichen Verfahren innerhalb Deutschlands in der Regel ca. zehn Tage nach Posteingang in der Behörde bearbeitet zurück.

 

Gebühren

Gebühren bei Vorsprache:

Stand: 14.11.2023


 - je Apostille – 13,50 € 

 - je Vorbeglaubigung – 9 €

 - je Übersetzerstempel – 5 € 

 - Abschriftsbeglaubigung, je erste Seite eines Dokumentes - 6 € 

 - Abschriftsbeglaubigung, ab der zweiten Seite 1 €, je Folgeseite 

 - Kopien: 1 – 10 Seiten a 0,60 €

 - Kopien: ab der 11 Seite a 0,30 €



Gebühren im schriftlichen Verfahren (per Post):

 - je Apostille – 34 € (Gebührenerhöhung ab dem 01.01.2024 auf 34 €)

 - je Vorbeglaubigung – 29,50 € (Gebührenerhöhung ab dem 01.01.2024 auf 29,50 €)



Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Rechnung
  • Bargeldzahlung

Hinweise zur Zahlungsart

Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

Art. 2 (1) Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden

von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (UrkBefrÜbkG Haag) 



https://www.gesetze-im-internet.de/urkbefr_bkg_haag/BJNR208750965.html#:~:text=Art%201,Das%20%C3%9Cbereinkommen%20wird%20nachstehend%20ver%C3%B6ffentlicht.

Beschreibung der Leistung

Allgemeine Hinweise

Wird eine inländische (deutsche) öffentliche Urkunde für den Gebrauch im Ausland benötigt, kann der ausländische Staat, in dem die inländische Urkunde verwendet werden soll, eine gesonderte Beglaubigung (Haager Apostille bzw. Legalisierungsvoraussetzung/Vorbeglaubigung) der Echtheit verlangen.

Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport ist bei öffentlichen Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Vorbeglaubigung berechtigt, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ausgestellt wurden.

Hierzu gehören öffentliche Urkunden, wie z.B.

  • standesamtliche Urkunden der hamburgischen Standesämter (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde)
  • Bescheinigungen der Finanzbehörde in Hamburg (z.B. Ansässigkeitsbescheinigungen)
  • Bescheinigungen der hamburgischen Bezirksämter in Hamburg (z.B. Meldebescheinigung, Vaterschaftsanerkennung)
  • Bescheinigungen zur Einbürgerung in Hamburg (z.B. Einbürgerungszusicherung)
     
  • Erstellung von beglaubigten Abschriften mit Apostille bzw. Vorbeglaubigung
    (Abschriften für den nationalen Gebrauch werden nicht gefertigt!
    Originale sind zum Termin mitzubringen.)

    - deutsches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
    - hamburgische Abschlusszeugnisses von Schulen mit staatlicher Anerkennung in der FHH (z.B. Bachelorzeugnis, Abiturzeugnis)
    Wir empfehlen, dass Sie Ihre Urkunde von der ausstellenden Behörde eine Abschrift fertigen lassen. Sollte dies nicht möglich sein, senden Sie uns bitte nach Buchung Ihres Termins eine E-Mail mit Anlage des Originals, da dieses bei der ausstellenden Behörde geprüft werden muss und einen erhöhten Zeitaufwand bedeuten kann.
  • Beglaubigte Abschriften einer ausstellenden Behörde in Hamburg (z.B. deutscher Reisepass/Personalausweis, Abiturzeugnisse oder Bachelorurkunden einer in Hamburg staatlichen anerkannten Schule oder Universität)
  • Übersetzungen  - Achtung! -
    Der Dolmetscher/Übersetzer muss in Hamburg beeidigt worden sein.
    Bitte nutzen Sie die Homepage, um einen geeigneten Übersetzer für Hamburg zu finden!
     www.justiz-dolmetscher.de
    (Hier die Sprache und das Bundesland angeben) 

Eine Apostille/Vorbeglaubigung erfolgt urkunden- und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beim Amt für Migration beantragen kann. Eine schriftliche Beantragung ist ebenfalls möglich, es ist dann der Vor- und Nachnahme, Ihre Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und das Land anzugeben, für welches die Apostille/Vorbeglaubigung bestimmt ist.

Achtung!
Hiesige Behörde ist für folgende Dokumente nicht zuständig:

  • Urkunden der hamburgischen Gerichte und Notare  - (Zuständig ist hier der Amtsgerichts- bzw. Landgerichtspräsidenten in Hamburg). Hierzu nutzen Sie bitte den Behördenfinder auf www.hamburg.de.
  • Urkunden anderer Bundesländer
  • Bundesurkunden bzw. Endbeglaubigung- z.B. für Führungszeugnisse 
    Ab 01.01.2023 ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig. (siehe Links)
  • Privatrechtliche Dokumente- z.B. Vollmacht (Bitte wenden Sie sich ein in Hamburg ansässigen Notar, zwecks einer notarielle Beglaubigung). Anschließend suchen Sie das Landgericht Hamburg auf. Bitte nutzen Sie hier den Behördenfinder auf www.hamburg.de.
  • Übersetzungen -  Dolmetscher nicht in Hamburg beeidigt
    Bitte nutzen Sie die Homepage www.justiz-dolmetscher.de, um einen in Hamburg geeigneten Übersetzer zu finden. Dort die übersetzende Sprache und das Bundesland angeben.
  • Ausländische Urkunden- z.B. Heiratsurkunde aus Dänemark
  • Bei Zweifeln zur Zuständigkeit Ihrer Urkunde - Bitten wir eine E-Mail mit Anhang (Foto oder Scan) des Dokumentes an m2511@amtfuermigration.hamburg.de senden.
    Bitte erst einen Termin buchen, wenn die Zuständigkeit hiesiger Behörde bestätigt wurde. Vielen Dank!

Karte vergrößern

Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration
M 251
Hammer Straße 30-34 22041 Hamburg

Öffnungszeiten

Vorsprache nur mit Termin möglich! Bitte beachten Sie die Hinweise (siehe unten) in den Rubriken "Wichtige Hinweise" und "Ablauf, Dauer und Gebühren".

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Öffentliche Verkehrsanbindung

U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

Themenübersicht auf hamburg.de