Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen. Die...
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
In der Freien und Hansestadt Hamburg gilt für Gaststätten und Kneipen von Sonntag- bis Donnerstagnacht eine Sperrzeit von 05:00 – 06:00 Uhr. In dieser Zeit müssen die gastronomischen Be-triebe schließen.
Für Musikaufführungen, Schaustellungen und andere unterhaltende Veranstaltungen gilt die tägliche Sperrzeit von 24:00 – 06:00 Uhr.
Am Silvesterabend sowie zum 01. und 02. Mai gelten diese Sperrzeiten nicht. Wenn Ihr Betrieb Teil eines Volksfestes oder eines Marktes ist, gilt für Sie diese Sperrzeit auch nicht.
Die Sperrzeiten sollen die Allgemeinheit vor andauernder Lärmbelästigung schützen.
Eine Verlängerung der Sperrzeit ist auf Antrag möglich.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Für die Verkürzung der Sperrzeit muss jedoch ein „öffentliches Bedürfnis“ oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen Eine Einschränkung müsste also im Interesse der Allgemeinheit liegen, was dem „öffentlichen Bedürfnis“ an Ihrem Antrag entspricht. Dieses Interesse ist im Antrag ausführlich dazulegen.
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Fristen
Keine
Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Dauer
1 Woche
Gebühren
Kostenhöhe (variabel): EUR 20,00 - 1000,00
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
Bezeichnung: Verordnung über die Sperrzeit im Gaststätten- und Vergnügungsgewerbe (Sperrzeitverordnung)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SperrZeitVHA2003pELS
Bezeichnung: Gaststättengesetz (GastG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Außengastronomie Gastronomie Restaurant Gaststätten Musikaufführungen Schankwirtschaften Speisewirtschaften Schaustellungen Veranstaltungen Kneipen
Letzte Aktualisierung: 26.09.2023