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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen

Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen oder über Vermittler, sogenannte Zwischenmeister, Heimarbeit weitergeben, müssen Sie der zuständigen Stelle halbjährlich eine Liste mit den Namen der Personen zusenden

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Benötigte Unterlagen

  • Heimarbeitsliste

Zu Beachten

Keine

Fristen

Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste: 


  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01 bis 30.06):  bis zum 31.07 des Kalenderjahres

  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12): bis zum 31.01 des folgenden Kalenderjahres

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Die Heimarbeitsliste können Sie  postalisch oder online der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz / zuständigen Arbeitsschutzaufsichten zusenden. 

schriftlicher Ablauf:

  • Sie erstellen eine Liste mit allen heimarbeitenden Personen, die Sie beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit vergeben.
  • Sie müssen drei Kopien der postalische Anzeige an die Behörde für Verbraucherschutz -  Arbeitnehmerschutz schicken.
  • Nach dem Eingang prüft die Behörde die Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sollten Nachbesserungen erforderlich sein, nimmt die Behörde Kontakt mit Ihnen auf und wird um Nachbesserung bitten.
  • Sie müssen die Nachbesserungen durchführen und eine Aktualisierung übermitteln.
  • Nach erfolgreicher Prüfung legt die Behörde Ihre Daten betriebsbezogen ab. In der Regel erfolgt keine Empfangsbestätigung.

Online Ablauf:

  • Sie melden sich im Online Dienst an und laden eine Heimarbeitsliste hoch oder erstellen die Liste im Online Dienst.
  • Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und die Anzeige wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
  • Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.

Dauer

Keine

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 6 Heimarbeitsgesetz (HAG)

 

Formulare, Services & Links

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Beschreibung der Leistung

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen. Unter Heimarbeit zählt zum Beispiel die Durchführung von Produkttests und Übersetzungstätigkeit. In der Liste müssen Sie:

  • den Namen der Person, 
  • die Adressdaten der Arbeitsstätte, 
  • die Art der Beschäftigung und 
  • eine Zeitangabe zur Dauer der Beschäftigung angeben. 

Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle innerhalb der Abgabefrist übermitteln. 
Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Arbeitnehmerschutz
Billstraße 80 20539 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 42837-2112

Öffnungszeiten

Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

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