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Energiepreispauschale beantragen
- Sie müssen im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Einkünfte erzielen. - Der Anspruch auf die Energiepreispauschale (EPP) entsteht zum 01.09.2022. - Sie müssen die Tätigkeit weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch...
- Sie müssen im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Einkünfte erzielen.
- Der Anspruch auf die Energiepreispauschale (EPP) entsteht zum 01.09.2022.
- Sie müssen die Tätigkeit weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Mindestdauer ausgeübt haben.
- Die EPP steht jedem Ehegatten als Person zu.
- Die EPP unterliegt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Einnahme aus nichtselbständiger Tätigkeit dem Lohnsteuerabzug.
- Die EPP ist bei Nichtarbeitnehmern als sonstige Einkünfte zu behandeln. Die Freigrenze von EUR 256 gilt nicht.
- Die EPP ist nicht umsatzsteuerpflichtig oder gewerbesteuerpflichtig.
- Die EPP ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
- Die EPP ist sozialversicherungsfrei
- Jede anspruchsberechtigte Person hat nur einmal Anspruch auf die EPP
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt:
Keine Anspruchsberechtigung haben:
- Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland an mindestens 1 Tag im Kalenderjahr 2022, die Einkünfte erzielt als:
- aktive Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer (auch „Minijobber“) oder
- Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender oder
- Selbstständig tätige Person oder
- Land- und Forstwirtin oder Land- und Forstwirt
Keine Anspruchsberechtigung haben:
- Personen, die ausschließlich Einkünfte aus anderen Einkunftsarten erzielen (zum Beispiel Kapitalerträge, sonstige Einkünfte)
Benötigte Unterlagen
keine
Zu Beachten
keine
Fristen
- Auszahlung 09/2022 in Arbeitnehmerfällen
- Anpassung Vorauszahlung III. Quartal 2022
- Einkommensteuererklärung
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind, erfolgt die Berücksichtigung automatisch über den Arbeitgeber (Lohn- beziehungsweise Gehaltsbescheinigung).
- Gehören Sie zu den übrigen Anspruchsberechtigten (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbetrieb oder Land- und Forstwirtschaft), dann werden die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer für das III. Quartal 2022 um EUR 300 gemindert. Beträgt die Vorauszahlung zur Einkommensteuer im 3. Quartal weniger als EUR 300, erfolgt eine Minderung auf EUR 0.
- Übrige Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten die Energiepreispauschale EPP im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 2022.
- Die EPP unterliegt als Einnahme aus nichtselbständiger Tätigkeit, beziehungsweise als sonstige Einnahme der Lohn- und/oder Einkommensteuer. Die zutreffende Besteuerung erfolgt im Lohnsteuerabzugsverfahren, beziehungsweise im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer.
- Im Rahmen der Einkommensteuererklärung ist die EPP in der Anlage SO zu erklären.
- Die EPP wird im Rahmen der Festsetzung zur Einkommensteuer ermittelt und auf die festzusetzende Einkommensteuer angerechnet und ausgezahlt.
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Dauer
- Automatische Bearbeitung durch den Arbeitgeber mit dem Arbeitslohn für September 2022
- Automatische Herabsetzung der Vorauszahlungen zum 10.09.2022
- Bei Bezug der Energiepreispauschale (EPP) im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer innerhalb der regulären Bearbeitungszeiten nach Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2022
Gebühren
keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
- Steuerentlastungsgesetz 2022
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-05-27-StEntlastG2022/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- §§ 112 bis 122 Einkommensteuergesetz (EStG) - XV. Energiepreispauschale –
- https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html#BJNR010050934BJNG024400123
Formulare, Services & Links
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Energiekosten entlasten Fahrkosten entlasten EPP Einmalzahlung Energie Energiepreispauschale Energiepauschale
Letzte Aktualisierung: 06.12.2023
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