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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Erhalt eines Heimtierausweises
Regelungen beim Reisen mit Hunden, Katzen oder Frettchen zum Schutz vor Tollwut.
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Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
Billstraße 80a 20539 Hamburg
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Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Das Heimtier muss über einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut besitzen. Hinzu kommen bestimmte Laboruntersuchungen auf Antikörper, falls die Tierseuchenlage im Drittland unsicher ist.
Benötigte Unterlagen
Heimtierausweis gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission mit den erforderlichen Eintragungen (Impfung, Titertest).
Zu Beachten
Reisen innerhalb der EU mit Hunden, Katzen und Frettchen
Erforderlich sind:
Dieselben Reisebestimmungen wie innerhalb der EU gelten für folgende Nicht-EU-Länder („gleichgestellte Drittländer“):
sowie für folgende nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiete:
Für die Einreise nach Finnland wird zusätzlich eine Bandwurmbehandlung gefordert.
Irland, Malta und Schweden haben eigene zusätzliche Regelungen zur Einfuhr von Heimtieren. Hier müssen Sie vor Reiseantritt in einem zugelassenen Labor eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper vornehmen lassen (ebenfalls erforderlich bei Wiedereinreise aus einem „nicht gelisteten Drittstaat“). Zusätzlich fordern diese Staaten eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer. Außerdem gilt dort bereits jetzt nur ein Mikrochip als zulässige Kennzeichnung.
Reisen mit anderen Tieren als Hunden, Katzen und Frettchen (z.B. Vögel und Kaninchen) sowie
Reisen in Nicht-EU-Länder („gelistete und nicht gelistete Drittländer“)
Hier gilt generell: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Haustierarzt, bei der zuständigen Botschaft oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder der Bundeszollverwaltung. Hierzu zählt inzwischen auch Großbritannien.
Erforderlich sind:
- vom Haustierarzt ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: „Pet Passport“) mit Nachweis der geforderten gültigen Tollwutimpfung
- Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder (Mikrochip) - (bis Juli 2011 ist für viele EU-Länder übergangsweise eine Kennzeichnung durch eine Tätowierung zulässig)
Dieselben Reisebestimmungen wie innerhalb der EU gelten für folgende Nicht-EU-Länder („gleichgestellte Drittländer“):
- Andorra
- Island
- Liechtenstein
- Monaco
- Norwegen
- San Marino
- Schweiz
- Vatikan
- Kroatien
sowie für folgende nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiete:
- Grönland und die Faröer-Inseln
- Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion
- Kanarische Inseln
- Azoren und Madeira
Für die Einreise nach Finnland wird zusätzlich eine Bandwurmbehandlung gefordert.
Irland, Malta und Schweden haben eigene zusätzliche Regelungen zur Einfuhr von Heimtieren. Hier müssen Sie vor Reiseantritt in einem zugelassenen Labor eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper vornehmen lassen (ebenfalls erforderlich bei Wiedereinreise aus einem „nicht gelisteten Drittstaat“). Zusätzlich fordern diese Staaten eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer. Außerdem gilt dort bereits jetzt nur ein Mikrochip als zulässige Kennzeichnung.
Reisen mit anderen Tieren als Hunden, Katzen und Frettchen (z.B. Vögel und Kaninchen) sowie
Reisen in Nicht-EU-Länder („gelistete und nicht gelistete Drittländer“)
Hier gilt generell: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Haustierarzt, bei der zuständigen Botschaft oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder der Bundeszollverwaltung. Hierzu zählt inzwischen auch Großbritannien.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Registrierte Stellen, die Blanco- Heimtierausweise ausgeben dürfen (-Drucklegende Firmen) geben die Blanco-Heimtierausweise an ermächtigte Tierärzte ab.
- Die Ermächtigung der Hamburger Tierärzte erfolgt durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
- Der ermächtigte Tierarzt nimmt die Tierdaten, Daten des Eigentümers, Daten der Transponder-Injizierung auf und füllt den Heimtierpass von Hand aus.
- Der Tierarzt gibt des Heimtierausweis an den Haustierhalter ab.
Gebühren
Die Kosten für das Ausstellen eines Heimtierausweises stellt der ermächtigte Tierarzt gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Rechnung.
Rechtliche Hinweise
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Privatpersonen können grenzüberschreitend in ein Drittland mit ihrem Heimtier verreisen und zurückkommen, ohne das Tier an einer Veterinärgrenzkontrollstelle untersuchen zu lassen und ohne, dass eine Isolierung notwendig ist. In bestimmten Fällen (ungelistetes Drittland) muss die Wirksamkeit des Impfschutzes durch eine Laboruntersuchung vor der Abreise nachgewiesen werden. Es reicht in der Regel, den Heimtierausweis und ggf. den Nachweis der Tieruntersuchung bei der Einreise dem Zoll vorzulegen. Die Übereinstimmung des Dokumentes und des Heimtieres selbst wird durch ein elektronisches Kennzeichen bewiesen, das unter die Haut des Tieres implantiert wird. Dessen Nummer kann durch ein standardisiertes Lesegerät abgelesen werden.
Für das Reisen innerhalb der Europäischen Union reicht das Mitführen des Heimtierausweises. Hier sind keinerlei Kontrollen an den innergemeinschaftlichen Grenzen notwendig.
Für das Reisen innerhalb der Europäischen Union reicht das Mitführen des Heimtierausweises. Hier sind keinerlei Kontrollen an den innergemeinschaftlichen Grenzen notwendig.
Letzte Aktualisierung: 23.09.2023