Wählen Sie Ihre Sprache Englisch
Online-Service verfügbar
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln
Wollen Sie Arzneimittel herstellen und sind in Hamburg ansässig, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde für die Arzneimittelüberwachung in Hamburg.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- das Vorhandensein einer Person mit der erforderlichen Sachkenntnis, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit (sachkundige Person)
- das Vorhandensein geeigneter Betriebsräume und Einrichtungen
- Nachweis, dass Herstellung und Prüfung nach Stand von Wissenschaft und Technik erfolgen und die Anforderungen des EU-Leitfaden zur Guten Herstellungspraxis (GMP) erfüllt werden.
- Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine Abnahmebesichtigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde - in Hamburg die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
Benötigte Unterlagen
- formloser Antrag mit genauer Bezeichnung des Antragstellers und Angaben zur Rechtsform, gegebenenfalls Auszug aus dem Handelsregister
- Organigramm der Funktionsträger
- Bezeichnung der Betriebsstätte (Name, Straße, Ort),
- Lagepläne der Betriebsgebäude und Betriebsräume für Herstellung, Prüfung und Lagerung inkl. des Material- und Personalflusses
- wenn vorhanden, Angaben zu externen Lagern (auch hier Anschriften und Lagepläne),
- Nachweis der Verfügbarkeit der Räume (z.B. Mietvertrag)
- Benennung einer sachkundigen Person nach § 14 Arzneimittelgesetz unter Angabe von Telefonnummer
- Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis der Personen nach § 15 AMG
- amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
- Arbeitszeugnis zum Nachweis der berufspraktischen Erfahrung
- Lebenslauf
- Nachweis der Zuverlässigkeit der sachkundigen Person und der anzeigenden Person aus der Geschäftsführung durch ein Führungszeugnis der Belegart O
- Verpflichtungserklärungen für die Bestellung zur sachkundigen Person/zum Stufenplanbeauftragten/zum Informationsbeauftragten
- Erklärung zur Benennung, dass kein berufs- oder staatsanwaltliches Verfahren gegen die sachkundige Person/Stufenplanbeauftragten/Informationsbeauftragten/Geschäftsführer vorliegt
- Angaben zu den Herstellungstätigkeiten (Produkte, Verfahren, Umfang pro Jahr),
- Humanarzneimittel/Klinische Prüfpräparate
- Bezeichnung der Arzneimittel- und Darreichungsformen, Herstellungsumfang und gegebenenfalls Verfahren,
- gegebenenfalls Angaben zu den nach dem Arzneimittelgesetz mit Prüfungen beauftragten Betrieben,
- aktuelles "Site Master File" beziehungsweise Beschreibung der Einrichtung, Qualitätssicherungshandbuch,
- Liste der Herstellungstätigkeiten inkl. Prozessübersichten
Zu Beachten
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Anträge sollen mindestens drei Monate vor der geplanten Aufnahme des Herstellungsbetriebes vollständig vorliegen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:
Liegen die oben genannten Unterlagen vor, werden spezifisch zu Ihrem geplanten Betrieb weiterführende Unterlagen, die das Qualitätsmanagementsystem betreffen angefragt, liegen diese vollständig vor, führt die zuständige Stelle eine Abnahmebesichtigung durch.
- genaue Bezeichnung der antragstellenden Person und Angaben zur Rechtsform
- Organigramm mit Funktionsträgern
- Bezeichnung der Betriebsstätte (Name, Straße, Ort)
- Grundriss inkl. geplanter Material- und Personalflüsse
- Angaben zu außerbetrieblichen Lagern (auch Anschrift)
- Name, Telefon- und Telefaxnummer
- einer sachkundigen Person nach § 15 Arzneimittelgesetz,
- eines Leiters oder einer Leiterin der Herstellung und
- ·eines Leiters oder einer Leiterin der Qualitätskontrolle unter Angabe von Telefon- und Telefaxnummer
- Angaben zu den Herstellungstätigkeiten (Produkte, Verfahren, Umfang pro Jahr)
- ob Sie die Erlaubnis für zugelassene Humanarzneimittel oder klinische Prüfpräparate beantragen
- Bezeichnung der Arzneimittel- und Darreichungsformen, Herstellungsumfang und Verfahren
- Angaben zu den nach dem Arzneimittelgesetz mit Prüfungen beauftragten Betrieben sofern zutreffend
Liegen die oben genannten Unterlagen vor, werden spezifisch zu Ihrem geplanten Betrieb weiterführende Unterlagen, die das Qualitätsmanagementsystem betreffen angefragt, liegen diese vollständig vor, führt die zuständige Stelle eine Abnahmebesichtigung durch.
Dauer
- Mind. 4 Wochen
- Max. 3 Monate, wenn keine zusätzlichen Unterlagen angefordert werden (dies ist jedoch die Regel)
Gebühren
- Variabel
- Gebühren nach Landesrecht
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, werden mit der Entscheidung über Ihre Anzeige übermittelt.
Rechtsgrundlage
- § 13 Arzneimittelgesetz (AMG)
- Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV)
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Arzneimittel (Humanarzneimittel, auch klinische Prüfpräparate), Testsera oder Testantigene, Wirkstoffe, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden oder andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft gewerbs- oder berufsmäßig herstellen wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Die Aufsichtsbehörde überwacht landesweit die Herstellung von Humanarzneimittel und klinischer Prüfpräparate. Üblicherweise kommen erlaubnispflichtige Herstelltätigkeiten für folgende Unternehmenskategorien in Frage:
Die Aufsichtsbehörde überwacht landesweit die Herstellung von Humanarzneimittel und klinischer Prüfpräparate. Üblicherweise kommen erlaubnispflichtige Herstelltätigkeiten für folgende Unternehmenskategorien in Frage:
- die klassischen pharmazeutischen Arzneimittelhersteller,
- Hersteller von Blutprodukten,
- pharmazeutische Unternehmer,
- Wirkstoffhersteller
- Exporteure,
- Importeure und
- externe Prüflabore für Arzneimittel.
Adresse und Kontakt
Postanschrift
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pharmazie II
Postfach 30 28 22 20310 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14.30 Uhr, kein Publikumsverkehr, nur telefonische Beratung
Infos zur Einrichtung
An das Postfach 30 28 22 kann nur Post gesendet werden. Pakete senden Sie bitte stattdessen an die Billstraße 80, 20539 Hamburg.