Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen
Für den Fall eines Notstandes in der Arzneimittelversorgung kann auf Antrag eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.
Adresse und Kontakt
Postanschrift
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pharmazie II
Postfach 30 28 22 20310 Hamburg
Kontakt speichern |
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14.30 Uhr, kein Publikumsverkehr, nur telefonische Beratung
Infos zur Einrichtung
An das Postfach 30 28 22 kann nur Post gesendet werden. Pakete senden Sie bitte stattdessen an die Billstraße 80, 20539 Hamburg.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
- Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
- Sie sind Inhaber:in einer nahe gelegenen Apotheke.
Benötigte Unterlagen
- Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
- Besitz der deutschen Approbation als Apotheker:in
- Lebenslauf
- ärztliches Gesundheitszeugnis
- Führungszeugnis Belegart 0
- Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
- Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen
Zu Beachten
Fristen
Der Antrag sollte mindestens 2 Monate vor der geplanten Eröffnung der Apotheke gestellt werden und 2 Wochen vor Eröffnungstermin vollständig vorliegen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- die zuständige Behörde feststellt, dass infolge des Fehlens einer Apotheke ein Notstand in der Arzneimittelversorgung besteht.
- Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird auf Antrag die Betriebserlaubnis ausgestellt.
- Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.
Dauer
4 - 8 Wochen
Gebühren
- Variabel nach Zeitaufwand
- Gebühren nach Landesrecht
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen keine Erlaubnis erteilt.
Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.
Suchwörter: Apotheke ohne Labor Betriebserlaubnis Zweigapotheke Notstand Arzneimittelversorgung Zweigapotheke
Letzte Aktualisierung: 24.09.2023