Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

Für den Fall eines Notstandes in der Arzneimittelversorgung kann auf Antrag  eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.

Adresse und Kontakt

Postanschrift

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pharmazie II
Postfach 30 28 22 20310 Hamburg

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Öffnungszeiten

Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14.30 Uhr, kein Publikumsverkehr, nur telefonische Beratung

Infos zur Einrichtung

An das Postfach 30 28 22 kann nur Post gesendet werden. Pakete senden Sie bitte stattdessen an die Billstraße 80, 20539 Hamburg.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
  • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
  • Sie sind Inhaber:in einer nahe gelegenen Apotheke.

Benötigte Unterlagen

  • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
  • Besitz der deutschen Approbation als Apotheker:in
  • Lebenslauf
  • ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Führungszeugnis Belegart 0
  • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
  • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

Zu Beachten

Keine.

Fristen

Der Antrag sollte mindestens 2 Monate vor der geplanten Eröffnung der Apotheke gestellt werden und 2 Wochen vor Eröffnungstermin vollständig vorliegen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem
  • die zuständige Behörde feststellt, dass infolge des Fehlens einer Apotheke ein Notstand in der Arzneimittelversorgung besteht.
  • Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird auf Antrag die Betriebserlaubnis ausgestellt.
  • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.

Dauer

4 - 8 Wochen

Gebühren


  • Variabel nach Zeitaufwand

  • Gebühren nach Landesrecht

Beschreibung der Leistung

Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber:in einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben geringere räumliche Anforderungen als normale, öffentliche Apotheken, welche aber auch gesetzlich geregelt sind.

Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen keine Erlaubnis erteilt.

Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.

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