Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen
Damit Sie in Deutschland als Tierarzt oder Tierärztin ohne Approbation vorübergehend arbeiten können, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Recht, Tierseuchenkasse, Gefahrenabwehr Hunde
Billstraße 80a 20539 Hamburg
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Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- müssen Sie eine abgeschlossene Ausbildung für den tierärztlichen Beruf nachweisen
- dürfen Sie sich nicht eines Verhalten schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des tierärztlichen Berufs ergibt
- dürfen Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Tierarztberufes ungeeignet sein
- müssen Sie über die für die Tätigkeit nötigen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen verfügen und
- benötigen Sie den Nachweis einer konkreten Arbeitsstelle.
Benötigte Unterlagen
- formloser Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung destierärztlichen Berufs,
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit (beglaubigte Kopie des Personalausweises, Passes oder Identitätsnachweis),
- einen Berufsqualifikationsnachweis (tierärztliches Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger tierärztlicher Befähigungsnachweis/Ausbildungsnachweis),
- unterschriebener tabellarischer Lebenslauf: aktuell, kurzgefasst und mit ausführlicher, zeitlich lückenloser Darstellung des Ausbildungswegs und beruflichen Werdegangs
- Bescheinigung des zukünftigen Arbeitgebers über die Anstellungsmöglichkeit und Begründung (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Bedarfsprüfung)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde als Nachweis der Straffreiheit, (Dieser Nachweis darf bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein.)
- Ärztliches Gesundheitszeugnis, wonach Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufes geeignet sind
- Es ist kein amtsärztliches Zeugnis erforderlich.
- Dieser Nachweis darf bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein.
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome, Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.
Zu Beachten
Fristen
Über den Antrag wird innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen entschieden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Für eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes müssen Sie schriftlich oder elektronisch einen Antrag bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes stellen, in dem der tierärztliche Beruf ausgeübt werden soll. In Hamburg ist das die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV).
- Die BJV entscheidet nach Prüfung Ihrer Unterlagen über die Erlaubnis.
Gebühren
Die Erteilung der vorübergehenden Berufserlaubnis ist gebührenpflichtig und wird aufwandsbezogen gemäß der Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz (GebOöV) abgerechnet. Die BJV informiert Sie über die Kosten.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
Beschreibung der Leistung
Suchwörter: Tierarzt Approbation BQFG BQ-Portal BQRL Berufserlaubnis Arbeitserlaubnis Ausländische Berufsqualifikation anerkennen Berufsanerkennung Berufsausübungserlaubnis Qualifikation Tierarztanerkennung Tierarztarbeitserlaubnis
Letzte Aktualisierung: 28.09.2023