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Behörde für Wirtschaft und Innovation

Antrag auf Rezertifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern im Bereich der Luftsicherheit stellen

Wenn Sie eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder im Luftsicherheitsbereich rezertifizieren lassen möchten, dann können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde...

Wenn Sie eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder im Luftsicherheitsbereich rezertifizieren lassen möchten, dann können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4 20459 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 42841-1484

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Ansprechpartnerin ist Frau Loßnitzer-Schwartz, Telefon: 428 41-1563

Öffentliche Verkehrsanbindung

S1/S2/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Abschluss einer erweiterten Zuverlässig-keitsüberprüfung.
  • Sie haben eine aktuelle Zertifizierung.
  • Sie haben die erforderlichen Fortbildungen absolviert.

Benötigte Unterlagen

Fortbildungsnachweise

Zu Beachten

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Vor dem Antrag auf Rezertifizierung: Achten Sie darauf, dass Sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung rechtzeitig stellen, denn sie ist Voraussetzung für die Rezertifizierung.
Stellen Sie Ihren Verlängerungsantrag mindestens zwei Monate vor dem Ablauf des Geltungszeitraums.

Fristen

Geltungsdauer maximal 5 Jahre

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Wenn Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder rezertifizieren möchten, können Sie dies formlos und schriftlich bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen: 
  • Zuerst melden Sie den Bedarf für die Rezertifizierung der Ausbilderin oder des Ausbilders bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde und übermitteln gleichzeitig die Nachweise der erforderlichen Fortbildungsunterweisungen.
  • Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Dokumente entgegen und prüft diese inhaltlich.
  • Gegebenenfalls werden Rückfragen an Sie per Mail gestellt.
  • Vor der Rezertifizierung führt die zuständige Luftsicherheitsbehörde eine Lehrprobe bei der Ausbilderin beziehungsweise dem Ausbilder durch.
  • Nach erfolgreich absolvierter Rezertifizierung erfolgt die Ausstellung der Rezertifizierungsurkunde.
  • Die Rezertifizierungsurkunde und ein Bescheid werden postalisch an die zu rezertifizierende Person (die Ausbilderin oder der Ausbilder) gesendet.
  • Der Flugplatzbetreiber erhält postalisch eine Kopie der Urkunde und einen Bescheid.
  • Der Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber postalisch gesendet.

Wenn Sie eine Rezertifizierung online beantragen wollen:
  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie wählen die Antragsart „Rezertifizierung von Ausbil-derInnen“ aus.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Dauer

3 Tage bis 2 Wochen je Einzelfall

Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

Gebühren

500 Euro

Gebühren nach zentraler Verordnung - Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 2 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv/__2.html



Kapitel 11.5.1 der EU-Durchführungsverordnung 2015/1998 der EU-Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998

Beschreibung der Leistung

  • Wenn Sie eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder im Luftsicherheitsbereich rezertifizieren lassen möchten, dann können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen. 
  • Ausbildende Personen müssen ab dem Datum der Zertifizierung jährlich eine mindestens vierstündige Fortbildungsunterweisung zur Luftsicherheit und den neuesten sicherheitsbezogenen Entwicklungen absolvieren und der zuständigen Luftsicherheitsbehörde unverzüglich nachweisen. 
  • Wenn die zuständige Luftsicherheitsbehörde Mängel bei den ausbildenden Personen feststellt, kann die Fortbildungsunterweisung um bis zu 12 Stunden verlängert werden. 
  • Die Fortbildungsunterweisung wird von Flugplatzbetreibern durchgeführt. Zudem wird die zuständige Luftsicherheitsbehörde beteiligt.
  • Die Rezertifizierung Ihrer Ausbilderin beziehungsweise Ihres Ausbilders müssen Sie mindestens für die folgenden Personengruppen beantragen:
    • Luftsicherheitsassistierende
    • Luftsicherheitskontrollkräften
    • Kontrollkräfte für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
    • Kontrollkräfte für Fahrzeuge
    • Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge
    • Anderes Sicherheitspersonal für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen 
    • Aufsichtspersonal
    • Sicherheitsbeauftragte.
  • Sie können die Rezertifizierung Ihrer Ausbilderin beziehungsweise Ihres Ausbilders zusätzlich für folgende Personengruppen beantragen:
    • andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen
    • Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins.
  • Als Ausbilderin oder Ausbilder können Sie mehrere Personengruppen schulen.
  • Liegt der zuständigen Luftsicherheitsbehörde nicht spätestens nach 13 Monaten nach der Zertifizierung und erneut nach spätestens 25 Monaten ein Nachweis über die Fortbildungsunterweisung vor, kann die Luftsicherheitsbehörde die Zertifizierung widerrufen.

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