Behörde für Wirtschaft und Innovation
Rezertifizierung von Sicherheitspersonal beantragen
Wenn Sie im Luftsicherheitsbereich Ihr eingesetztes Sicherheitspersonal rezertifizieren lassen möchten, können Sie dies bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie haben eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.
- Sie haben die Fortbildung beziehungsweise Auffrischungs-schulung absolviert.
- Sie verfügen über die körperliche sowie mentale Eignung für die Tätigkeit als Sicherheitspersonal.
Benötigte Unterlagen
- Liste der zu rezertifizierenden Personen
- Fortbildungsnachweise
- Bewertung der Arbeitsleistungen
Zu Beachten
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Fristen
Geltungsdauer 5 Jahre
Für Personen, die keine Röntgen- oder EDS-Geräte bedienen, ist ein Rezertifizierungsintervall von fünf Jahren vorgesehen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Wenn Sie Sicherheitspersonal rezertifizieren lassen möchten und dies schriftlich beantragen wollen:
- Zuerst melden Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister den Bedarf für die Rezertifizierung von Sicherheitspersonal bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde und übermitteln gleichzeitig Fortbildungsdokumente sowie die Bewertung der Arbeitsleistungen der zu rezertifizierende Personen.
- Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Dokumente entgegen und prüft diese auf Vollständigkeit.
- Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen.
- Nach erfolgreich absolvierter Rezertifizierung erfolgt die Ausstellung des Rezertifizierungsnachweises.
- Der Flugplatzbetreiber und der Sicherheitsdienstleister erhalten eine Kopie der Rezertifizierungsnachweise der betroffenen Personen.
- Ein Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber postalisch übermittelt.
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie wählen die Antragsart „Rezertifizierung Sicherheitspersonal“ aus.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Dauer
2 Tage bis 3 Tage
Es gibt keine gesetzlichen Fristen.
Gebühren
Gebühren nach zentraler Verordnung - Luftsicherheitsgebührenverodnung (LuftSiGebV)
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
§ 3 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv/__3.html
Kapitel 11.3 und 11.4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Fest-legung detaillierter Maß-nahmen für die Durchführung der gemein-samen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
- Wenn Sie im Luftsicherheitsbereich Ihr eingesetztes Sicherheitspersonal rezertifizieren lassen möchten, können Sie dies bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.
- Voraussetzung ist ein Nachweis über eine erfolgreich absolvierte Fortbildungsunterweisung oder Auffrischungsschulung, die innerhalb von fünf Jahren ab Zertifizierung erfolgt sein muss. Auffrischungsschulungen dauern mindestens drei Stunden.
- Die betreffende Schulungsbescheinigung enthält eine Dokumentation der von den Ausbildenden durchgeführten Lernerfolgskontrolle, die es der zuständigen Luftsicherheitsbehörde ermöglicht, einen Rezertifizierungsnachweis auszustellen. Zusätzlich müssen Sie eine Bewertung der Arbeitsleistung der betreffenden Personen übermitteln.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4 20459 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Ansprechpartnerin ist Frau Loßnitzer-Schwartz, Telefon: 428 41-1563
Öffentliche Verkehrsanbindung
S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt
Suchwörter: Luftsicherheitsbehörde Sicherheitsbereich Sicherheitspersonal Zugangskontrollkräfte Schulung im Luftsicherheitsbereich Flugplatzbetreiber DVO (EU) 2015/1998 Rezertifizierung Personal für Überwachungen Personal für Streifengänge
Letzte Aktualisierung: 08.12.2023