Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
- Ihr alleiniger Wohnsitz liegt in Hamburg
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
Benötigte Unterlagen
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
- Bei Vorsprache des Sorgeberechtigten: Personalausweis oder Reisepass des Sorgeberechtigten.
Zu Beachten
Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
- Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Fristen
- Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
- Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin in einem Hamburg Service - Standort für Einwohnerangelegenheiten Ihrer Wahl für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).
- Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Die Vertretung durch einen Eltern(teil) ist möglich. Sie oder ggf. die gesetzlichen Vertreter können den Untersuchungsberechtigungsschein im Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Empfang nehmen.
- Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
- Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder welcher Ärztin Sie sich untersuchen lassen.
- Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung des Arztes über die Durchführung der Untersuchung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.
Dauer
ca. 5 Minuten
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
- §§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html#BJNR009650976BJNG000801308
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Wählen Sie eine von 24 Einrichtungen ...
Bergedorf
Harburg
Harburger Rathausforum 3
Süderelbe
Bramfeld
Volksdorf
Volksdorf
Finkenwerder
Wilhelmsburg
Mitte
Mitte
Mitte
Mitte
Altona
Ottenser Marktplatz 10
Blankenese
Niendorf
Nord
Eimsbüttel
Eimsbüttel
Billstedt
Wandsbek
Langenhorn
Barmbek-Uhlenhorst
Alstertal
Rahlstedt
Suchwörter: Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Berechtigungsscheine Jugendarbeitsschutzgesetz, Untersuchung Berechtigungsscheine, Jugendarbeitsschutzuntersuchung Untersuchungsberechtigungsscheine für Jugendliche Untersuchungsberechtigungsscheine, Erstuntersuchung § 32 JArbSchG Untersuchungsberechtigungsscheine für Minderjährige Azubi unter 18 Jahren, Untersuchungsberechtigungsscheine Auszubildende unter 18 Jahren, Untersuchungsberechtigungsscheine
Letzte Aktualisierung: 22.09.2023