Sozialbehörde
Zu den lebensmittelchemischen Prüfungen anmelden
Bevor Sie als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker arbeiten dürfen, müssen Sie die lebensmittelchemischen Prüfungen bestehen.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis
- die nach Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker in der berufspraktischen Ausbildung zu erwerbenden Ausbildungsnachweise
Zu Beachten
Fristen
31. Januar und 31.Juli
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
je nach Einzelfall
Gebühren
keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.
Rechtsgrundlage
§ 6 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-LMChemAPOHA2015rahmen
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Für die Anmeldung zu den lebensmittelchemischen Prüfungen des Ersten und Zweiten Abschnitts müssen alle erforderlichen Unterlagen gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem) eingereicht werden. Die Zulassung erfolgt nach erfolgreicher Anmeldung und Vorlage aller Unterlagen gemäß der APO-LMChem vorgesehen Fristen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Sozialbehörde
G11
Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Billstraße 80 20539 Hamburg
Telefonnummer
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Letzte Aktualisierung: 08.12.2023