Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Erlaubnis von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen beantragen

Wenn Sie in Laboratorien, Versuchstiereinrichtungen oder in der Biotechnologie erstmalig Tätigkeiten mit Biostoffen der Schutzstufe 3 oder 4 aufnehmen möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Arbeitnehmerschutz
Billstraße 80 20539 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 42837-2112

Öffnungszeiten

Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Erfüllung der baulichen, technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen der BioStoffV zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor der Gefährdung durch die Tätigkeiten

Benötigte Unterlagen

Zu Beachten

Diese Regelung der BioStoffV stellt ein präventives Verbot mit einem Erlaubnisvorbehalt dar. Dadurch wird dem Gefährdungspotenzial der entsprechenden Tätigkeiten Rechnung getragen und die erforderliche staatliche Kontrolle ermöglicht. Die Erlaubnis umfasst die baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen nach BioStoffV und damit alle Betriebsanforderungen.

Die Behörde hat die Erlaubnis zu erteilen, wenn alle Anforderungen der BioStoffV erfüllt sind, die einzuhalten sind, um den Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor den Gefährdungen durch Biostoffe sicherzustellen. Sie kann durch Nebenbestimmungen wie Bedingungen und Auflagen den Erlaubnisumfang bestimmen (gestaltender Verwaltungsakt). Eine Erlaubnis bietet beiden Seiten (genehmigender Behörde und Arbeitgeber) Rechtssicherheit.

Wenn ohne Erlaubnis nach § 15 Absatz 1 Satz 1 BiostoffV eine dort genannte Tätigkeit aufgenommen wird, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn es sich um eine vorsätzliche Handlung handelt, die Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist dies nach § 26 Nummer 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar.
 

Fristen

Die Erlaubnis muss vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden. Erst nach Erteilung der Erlaubnis darf die Tätigkeit aufgenommen werden (Erlaubnisvorbehalt mit Tätigkeitsverbot).

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Sie füllen das betreffende Antragsformular schriftlich oder elektronisch vollständig aus und senden es dem Amt für Arbeitsschutz einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen. 
  • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Sind erforderliche Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie den Erlaubnisbescheid.
  • Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

Dauer

Ca. 4 Wochen

Gebühren

Die Gebührenhöhe wird durch die Gebührenordnung für die Bereiche Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Produktsicherheit (ArbSchGebO HA) bestimmt.

Tarifstelle 2.6.3.1 Erteilung einer Erlaubnis nach § 15 Absatz 1 BioStoffV

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Behörde/ Dienststelle erheben. Das erfolglose Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage

§ 15 Biostoffverordnung (BioStoffV)

 

Beschreibung der Leistung

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, beim Amt für Arbeitsschutz Erlaubnis für folgende Tätigkeiten zu beantragen: 
  • in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung und in der Biotechnologie die erstmalige Aufnahme von Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4
  • in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes Arbeiten der Schutzstufe 4, also bei Tätigkeiten mit hochpathogenen Biostoffen.

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