Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen anzeigen
Wenn Sie erstmalig gezielte Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2, oder nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3 aufnehmen, müssen Sie dies anzeigen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Arbeitnehmerschutz
Billstraße 80 20539 Hamburg
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Telefonnummer
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Die Anzeigepflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass der zuständigen Behörde innerhalb der Frist die Kopie einer Anzeige, Genehmigung oder Erlaubnis nach einer anderen Rechtsvorschrift übermittelt wird, wenn diese gleichwertige Angaben beinhaltet.
Zu Beachten
Fristen
Die Anzeige hat spätestens 30 Tage
- vor Aufnahme anzeigepflichtiger Tätigkeiten,
- vor Änderung der erlaubten oder angezeigten Tätigkeiten oder
- vor Einstellung einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit zu erfolgen.
Die Anzeige der Aufnahme eines infizierten Patienten in eine Patientenstation der Schutzstufe 4 hat unverzüglich zu erfolgen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie füllen das betreffende Anzeigeformular vollständig aus und senden es dem Amt für Arbeitsschutz einschließlich der in der Anzeige aufgeführten Unterlagen zusenden.
- Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert
- In der Regel erfolgt keine Anzeigenbestätigung
Dauer
Die Anzeigepflicht gilt als erfüllt, wenn die Anzeige fristgerecht bei der zuständigen Bezirksregierung eingeht. In der Regel erfolgt keine Anzei-genbestätigung, jedoch können weitere Unterlagen angefordert werden bzw. kann bei Nichterfüllung der Voraussetzungen (Anhänge BioStoffV, TRBA 100 etc.) die Behebung der Mängel gefordert werden.
Gebühren
kostenlos
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
- in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung und in der Biotechnologie die erstmalige Aufnahme
- einer gezielten Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 2
- einer Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 3, soweit die Tätigkeiten keiner Erlaubnispflicht nach § 15 unterliegen
- jede Änderung der erlaubten oder angezeigten Tätigkeiten, wenn diese für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bedeutsam sind, zum Beispiel Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Virulenz des Biostoffs zu erhöhen oder die Aufnahme von Tätigkeiten mit weiteren Biostoffen der Risikogruppe 3 oder 4
- die Aufnahme eines infizierten Patienten in eine Patientenstation der Schutzstufe 4,
- das Einstellen einer nach § 15 Biostoffverordnung (BioStoffV) erlaubnispflichtigen Tätigkeit.
Suchwörter: Arbeitsschutz Biologische Arbeitsstoffe Biosphärenreservat Biotechnologie Laboratorien Risikogruppe Schutzstufe Versuchstierhaltung Gezielte Tätigkeiten Nicht-gezielte Tätigkeiten Arbeitnehmerschutz
Letzte Aktualisierung: 27.09.2023