amtliche Meldebestätigung Ausstellung ausstellen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei dem für Sie zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung. Sie können die amtliche Meldebestä...

Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei dem für Sie zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.

Sie können die amtliche Meldebestätigung nicht beantragen. Nur wenn Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden wird Ihnen die Meldebestätigung ausgehändigt. 

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
 

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Wohnung an- oder abmelden.
  • Bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung brauchen Sie:
    • einen gültigen Personalausweis oder eine eID-Karte 
    • die AusweisApp2
    • ein Hamburger Servicekonto.

Benötigte Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung bei Mietwohnungen
  • Notarieller Kaufvertrag oder Grundbuchauszug bei Wohneigentum
  • Ausweisdokumente aller an- oder abzumeldenden Person:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bei Kindern unter 18 Jahren, wenn vorhanden Ausweis- oder Passdokument, ansonsten Geburtsurkunde
  • Bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung: einen gültigen Personalausweis oder eine eID-Karte.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Zwei Wochen nach Ein- oder Auszug

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Eine amtliche Meldebestätigung können Sie im Rahmen der An- oder Abmeldung einer Wohnung entweder persönlich oder online erhalten. 
  • Sie erscheinen persönlich bei dem für Sie zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten.
  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Sie melden Ihren Wohnsitz an oder ab.
  • Anschließend erhalten Sie vom Hamburg Service kostenlos Ihre amtliche Meldebestätigung.

Dauer

Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Anfechtungsklage

  • Verpflichtungsklage

Rechtsgrundlage

§ 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html



§ 1 Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (HmbAGBMG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BMGAGHAV2P1

Formulare, Services & Links

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