amtliche Meldebestätigung Ausstellung ausstellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei dem für Sie zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung. Sie können die amtliche Meldebestä...
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei dem für Sie zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.
Sie können die amtliche Meldebestätigung nicht beantragen. Nur wenn Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden wird Ihnen die Meldebestätigung ausgehändigt.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Wohnung an- oder abmelden.
- Bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung brauchen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder eine eID-Karte
- die AusweisApp2
- ein Hamburger Servicekonto.
Benötigte Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung bei Mietwohnungen
- Notarieller Kaufvertrag oder Grundbuchauszug bei Wohneigentum
- Ausweisdokumente aller an- oder abzumeldenden Person:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Kindern unter 18 Jahren, wenn vorhanden Ausweis- oder Passdokument, ansonsten Geburtsurkunde
- Bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung: einen gültigen Personalausweis oder eine eID-Karte.
Zu Beachten
Fristen
Zwei Wochen nach Ein- oder Auszug
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie erscheinen persönlich bei dem für Sie zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten.
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Sie melden Ihren Wohnsitz an oder ab.
- Anschließend erhalten Sie vom Hamburg Service kostenlos Ihre amtliche Meldebestätigung.
Dauer
Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Rechtsgrundlage
§ 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html
§ 1 Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (HmbAGBMG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BMGAGHAV2P1
Formulare, Services & Links
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Meldebehörde Umzug Ummeldung Anmeldung Meldeschein Nebenwohnsitz Wohnsitz Adressänderung Meldebestätigung Hauptsitz
Letzte Aktualisierung: 06.12.2023