Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf...

Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie nicht meldepflichtig sind, ist für Sie die eID-Karten-Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Adressänderung wohnen. 
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie müssen umgezogen sein.
Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

Benötigte Unterlagen

aktuelle amtliche Meldebestätigung

Zu Beachten

Keine

Fristen

Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich persönlich bei dem für Sie zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten
  • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor 
  • Anschließend ändert Ihr Standort für Einwohnerangelegenheiten kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Anfechtungsklage

  • Verpflichtungsklage

Rechtsgrundlage

§ 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html



§ 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html



§ 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html



§ 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html



§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html



 § 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html



 § 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html



 § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html



 

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