Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen

Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihres Personalausweises ändern...

Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihres Personalausweises ändern lassen.

Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Händlern ausweisen können.

Sie müssen für die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises persönlich bei dem für Sie zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten an Ihrem neuen Wohnort vorbeikommen. Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.

Wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz elektronisch angemeldet haben, wird Ihre neue Adresse automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
  • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung. 
Bei Online-Wohnungsanmeldung:
  • Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
  • Sie haben ein Smartphone.
  • Sie haben die AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone installiert.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis
  • Aktuelle amtliche Meldebestätigung
  • Wohnungsgeberbestätigung 

Zu Beachten

Sie können die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises nur dann online erledigen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.

Fristen

Es gibt keine gesetzliche Frist.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises persönlich bei dem für Sie zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten an Ihrem neuen Wohnort vorbeikommen.
  • Sie legen dort Ihren gültigen Personalausweis, Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
  • Ihre zuständige Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises.
Wenn sich Ihre Adresse durch eine elektronische Wohnsitzanmeldung geändert hat, wird Ihre neue Anschrift automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen
 

Dauer

Das Aktualisieren des Chips erfolgt automatisch und dauert wenige Sekunden.

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Anfechtungsklage

  • Verpflichtungsklage

Rechtsgrundlage

§ 18 Absatz 6 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__18.html

 

§ 20a Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__20a.html

 

§ 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__27.html

 

Bezeichnung: § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html

 

§ 14a Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__14a.html

 

§ 2 Nummer 2 Litera f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__2.html

 

§ 5 Absatz 6 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__5.html

 

§ 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__19.html



Anhang 1b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)

 

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