Feststellung einer Behinderung beantragen
Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungendie Feststellung einer Behinderung beantragen. Als Ergebnis der Prüfung...
Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungendie Feststellung einer Behinderung beantragen.
Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
H – Hilflosigkeit
B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
GL – Gehörlosigkeit
BL – Blindheit
TBL - Taubblindheit
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen durch ärztliche Unterlagen belegt werden.
Benötigte Unterlagen
- formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
- Antragsformular der zuständigen Stelle
- wenn vorhanden:
- anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
- relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
- bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
- für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
Zu Beachten
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
- Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft. Wenn notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
- Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt wird.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt u.a. maßgeblich von der Vollständigkeit der Angaben und der anzufordernden medizinischen Unterlagen ab.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid des Versorgungsamtes kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Rechtsgrundlage
§ 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html
§ 152 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Schwerbehindertenausweis Behinderung Schwerbehinderung Blind Blindheit gehbehindert Gehbehinderung Gehörlos Grad der Behinderung Gehörlosigkeit Merkzeichen Nachteilsausgleich Rundfunkgebührenermäßigung Schwerbehindertenantragsstellung Verschlechterungsantrag Blind
Letzte Aktualisierung: 28.11.2023