Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung
Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, müssen Sie dies beim Amt für Gesundheit der Sozialbehörde beantragen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Hamburger Straße 47 22083 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
- Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
- Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
- Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen. Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann. Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie beim Referat Bioethik und Recht des Amtes für Gesundheit ein.
Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.
Dauer
ca. 6 Wochen
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.
Rechtsgrundlage
§ 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__9.html
§8 Schwangerschaftskonfliktgesetzt (SchKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html#BJNR113980992BJNG000200307
Formulare, Services & Links
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einrichten möchten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
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Letzte Aktualisierung: 23.03.2023