Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung

Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, müssen Sie dies beim Amt für Gesundheit der Sozialbehörde beantragen.    

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Hamburger Straße 47 22083 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 42837-2720

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Öffentliche Verkehrsanbindung

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
  • Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
  • Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
  • Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein.    
 

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle
Den Antrag erhalten Sie auf Nachfrage, er wird in naher Zukunft aber auch als Download zur Verfügung stehen.

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen. Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann. Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie beim Referat Bioethik und Recht des Amtes für Gesundheit ein.    
Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.    
 

Dauer

ca. 6 Wochen

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

Rechtsgrundlage

§ 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__9.html

§8 Schwangerschaftskonfliktgesetzt (SchKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html#BJNR113980992BJNG000200307 

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.    

Wenn Sie eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einrichten möchten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.    

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