Sozialbehörde
Schuldner und Insolvenzberatung
Wenn Sie in einer Ver- oder Überschuldungssituation sind und ein geringes Einkommen haben, können Sie sich beraten lassen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Sozialbehörde
AI 31
Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik und Steuerung Jobcenter team.arbeit.hamburg
Hamburger Straße 47 22083 Hamburg
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- laufende existenzsichernde Leistungen nach SGB XII, § 2 AsylbLG, dem Bundesversorgungsgesetz oder den Anwendungsgesetzen beziehen,
- nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) leistungsberechtigt sind,
- ausschließlich Eingliederungshilfe nach §§ 53ff. SGB XII, Hilfe zur Pflege nach §§ 61ff. SGB XII oder Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67ff. SGB XII erhalten,
- bei denen jedoch aufgrund ihrer Schuldensituation die Inanspruchnahme von Leistungen zum Lebensunterhalt droht.
Wer über ausreichend eigene Mittel verfügt, muss sich angemessen an den Beratungskosten beteiligen oder bezahlt die Schuldnerberatung vollständig selbst.
Die Übernahme der Kosten hängt von der Höhe des Netto-Haushalts-Einkommens ab. Die Einkommensgrenzen sind dabei gestaffelt, so dass ab einer bestimmten Einkommenshöhe ein Eigenanteil von 180 Euro an die Beratungsstelle zu zahlen ist. Die restlichen Kosten übernimmt dann das zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt beziehungsweise Jobcenter team.arbeit.hamburg.
Die offene Kurz- und Notfallberatung kann von allen Ratsuchenden (unabhängig von der Zielgruppe) kostenlos in Anspruch genommen werden
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Die Wartezeit für eine weitergehende Beratung kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Das Angebot einer Kurz- und Notfallberatung ist kurzfristig möglich.
Gebühren
Die Übernahme der Kosten hängt von der Höhe des Netto-Haushalts-Einkommens ab. Die Einkommensgrenzen sind dabei gestaffelt, so dass ab einer bestimmten Einkommenshöhe ein Eigenanteil von 180 Euro an die Beratungsstelle zu zahlen ist. Die restlichen Kosten übernimmt dann das zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt beziehungsweise Jobcenter team.arbeit.hamburg.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
§ 14 des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html
§ 16a des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html
§ 11 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5, 68 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__11.html
sowie die Daseinsvorsorge, die sich aus dem Grundgesetz (GG) ergibt:
Artikel 20 Absatz 1
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Artikel 28
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Letzte Aktualisierung: 29.01.2023