Neuen Schwerbehindertenausweis beantragen
Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises ist, dass Sie einen neuen Bescheid mit einer anderen Feststellung als zuvor und einem GdB von mindestens 50 erhalten haben, die Gültigkeitsdauer Ihres...
Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises ist, dass Sie einen neuen Bescheid mit einer anderen Feststellung als zuvor und einem GdB von mindestens 50 erhalten haben, die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises abgelaufen ist oder Sie den Schwerbehindertenausweis verloren haben.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Ist bei Ihnen ein Grad der Behinderung von 20 bis 40 festgestellt, gelten Sie als Mensch mit Behinderung im Sinnen des Schwerbehindertenrechts.
Ist bei Ihnen ein GdB von 30 oder 40 festgestellt worden und Sie können infolge Ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten, kann eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden (Feststellungsbescheid ist vorzulegen). Ein Schwerbehindertenausweis steht Ihnen allerdings nicht zu.
Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehinderter Mensch und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Fristen
keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Nach Eingang des Lichtbildes ca. 2 bis 3 Wochen.
Gebühren
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html
§ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 29.01.2023