Beantragung der Berufserlaubnis als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut aus EU/EWR/Schweiz
Um in Deutschland als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Berufserlaubnis. Hierfür wird die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Ausbildung mit der deutschen Ausbildung geprü...
Um in Deutschland als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Berufserlaubnis. Hierfür wird die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Ausbildung mit der deutschen Ausbildung geprüft. Liegt eine Gleichwertigkeit vor, können Sie eine Berufserlaubnis bekommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Liegt eine Gleichwertigkeit nicht vor, müssen Sie zunächst eine Anpassungsmaßnahme (Eignungsprüfung/Anpassungslehrgang) absolvieren, bevor Sie eine Berufserlaubnis erhalten können.
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Ausländische Qualifikation Gleichwertigkeitsprüfung Anerkennung in Deutschland Anpassungslehrgang ausländischer Abschluss Berufsabschluss Berufserlaubnis Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Berufsanerkennung Access to occupation Adaptation period Anerkennungsbescheid Anerkennungsverfahren Aptitude test berufliche Anerkennung Certificate of equivalence EU/EWR/Schweiz Gesundheitsfachberuf Professional Qualifications Assessment Act Recognition in Germany Richtlinie 2005/36/EG
Letzte Aktualisierung: 28.09.2023