Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken beantragen

Sofern Sie eine Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik eröffnen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Billstraße 80a 20539 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 42837-2021

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

gemäß § 30 Gewerbeordnung
unter anderem:
  • Zuverlässigkeit
  • Gewährleistung der medizinischen und pflegerischen Versorgung
  • Eignung der baulichen und sonstigen technischen Einrichtung
  • Eignung des Gebäudes und der Lage

Benötigte Unterlagen

Allgemeine Angaben:
  • Benennung der Einrichtung
  • Benennung des Trägers der Einrichtung
  • ggf. Satzungsunterlagen, Registerauszüge
  • sowie aktuelles Führungszeugnis für den Geschäftsführer und den Ärztlichen Leiter
  • Benennung des verantwortlichen ärztlichen Leiters incl. beglaubigte Kopien der Approbationsurkunde und des Facharztnachweises
  • Namentliche Personalübersicht mit Angaben über die fachliche Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte (Kopie der Approbationsurkunde) und des Personals, das die pflegerische und therapeutische Betreuung der Patienten sicherstellen soll.
 
Angaben zum Gebäude:
  • Bauzeichnungen
  • Aufstellung über die Zimmer mit Zimmer-Nummer und Bettenzahl
  • Funktionsbezeichnung der Räume
  • bei Neubauten/Umbauten: Baugenehmigung
  • ggf. Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag
  • ggf. Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum
 
Weitere Angaben:
  •  Erklärung über die ärztliche und pflegerische Versorgung „Rund-um-die-Uhr“, insbesondere des Bereitschaftsdienstes
  • Konkrete Angaben zur Notfallausstattung und zur Organisation der Notfallversorgung der Klinik
  • Angaben zur Patientenverpflegung, ggf. Benennung des Caterers
  • Angaben, von wem die Arzneimittel bezogen werden, wer den klinischen Müll entsorgt, wer die Wäsche und wer die Räumlichkeiten reinigt

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erteilung der Konzession nach § 30 GewO erfolgt beim Amt für Gesundheit, Fachabteilung Versorgungsplanung. Nach der Antragsstellung werden die jeweils zuständigen bezirklichen Fachämter (Gesundheit, Bau) informiert und miteinbezogen.

Nach der Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Schriftform

Dauer

ca. 2-6 Wochen

Gebühren

EUR 31,50 bis 800

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.

Rechtsgrundlage

 § 30 Gewerbeordnung (GewO)

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__30.html

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

Sofern Sie eine Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik eröffnen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.    
Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen in Hamburg einer Konzession. Die Erteilung dieser Konzession ist schriftlich zu beantragen.    

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