Nutzungsänderung von Gebäuden und Teilen davon
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die genehmigte Benutzungsart oder die Zweckbestimmung einer baulichen Anlage geändert werden soll (Beispiel: Einrichtung einer Arztpraxis in einem bislang ausschließlich zu...
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die genehmigte Benutzungsart oder die Zweckbestimmung einer baulichen Anlage geändert werden soll (Beispiel: Einrichtung einer Arztpraxis in einem bislang ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Gebäude).Ob eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab und ist im Einzelfall zu prüfen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Fristen
Weist der Bauantrag erhebliche Mängel auf, wird fordert das Bezirksamt zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Die Frist ist dabei abhängig vom Umfang der Mängel
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang des beantragten Vorhabens und kann 1 bis 3 Monate nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen in Anspruch nehmen.
Gebühren
Die Gebühren für eine Nutzungsänderung, in deren Zusammenhang keine oder nur geringfügige genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen durchgeführt werden, liegen zwischen
66,84 € bis 3600 €
Bauberatung: 31,90 €
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 59 ff. HBauO
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Gewerbliche Nutzung von Gebäuden-noch nicht gestellter Antrag/Beratung Nutzungsänderungsantrag-noch nicht gestellter Antrag/Beratung Nutzungsantrag-noch nicht gestellter Antrag/Beratung
Letzte Aktualisierung: 28.09.2023