Nutzungsänderung von Gebäuden und Teilen davon

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die genehmigte Benutzungsart oder die Zweckbestimmung einer baulichen Anlage geändert werden soll (Beispiel: Einrichtung einer Arztpraxis in einem bislang ausschließlich zu...

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die genehmigte Benutzungsart oder die Zweckbestimmung einer baulichen Anlage geändert werden soll (Beispiel: Einrichtung einer Arztpraxis in einem bislang ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Gebäude).Ob eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab und ist im Einzelfall zu prüfen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Ob eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Diese sind in jedem Einzelfall zu prüfen.

Benötigte Unterlagen

Antrag und Bauvorlagen.

Zu Beachten

Ein Bauantrag kann unter Umständen. zurückgewiesen werden, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.

Fristen

Weist der Bauantrag erhebliche Mängel auf, wird fordert das Bezirksamt zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Die Frist ist dabei abhängig vom Umfang der Mängel

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Für die Nutzungsänderung ist ein Bauantrag erforderlich. Ob eine Nutzungsänderung unter Umständen genehmigungsfrei ist, können Sie im Rahmen einer gebührenpflichtigen Bauberatung erfahren. Nach Einreichen des Bauantrag mit den ggf. zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Das zuständige Bezirksamt prüft dann Ihren Antrag. Über den Ausgang des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang des beantragten Vorhabens und kann 1 bis 3 Monate nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen in Anspruch nehmen.

Gebühren

Die Gebühren für eine Nutzungsänderung, in deren Zusammenhang keine oder nur geringfügige genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen durchgeführt werden, liegen zwischen     

66,84 € bis 3600 €

Bauberatung: 31,90 €

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 59 ff. HBauO

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