Elterngeld beantragen
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder...
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld (BEG)
- Elterngeld Plus (EGP)
- Partnerschaftsbonusmonate (PBM)
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei EUR 300.000.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Elterngeld
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Original)
- Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
- Bescheinigung A (Arbeitgeber bei Beamtinnen beziehungsweise Beamten / Krankenkassen)
- Bescheinigung B (Nachweis über Elternzeit oder Teilzeit bis 32 Stunden vom Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber)
- Bescheinigung C (Nachweis über schwangerschaftsbedingte Erkrankung)
- Verdienstabrechnungen mindestens 14 Monate vor Geburt des Kindes
- Steuerbescheid aus dem Jahr vor Geburt des Kindes
- Einkommensprognose bei Einkommen während des Elterngeldbezuges
- Weitere Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert beziehungsweise diese sind aus den Antragsunterlagen ersichtlich
Zu Beachten
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
1. Einreichen
2. Prüfen
3. Rückmeldung
Dauer
In den Hamburger Elterngeldstellen wird gegenwärtig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Elterngeldanträge eingeführt. Aus diesem Grund ist derzeit von längeren Bearbeitungszeiten auszugehen.
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Gebühren
keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 01.12.2023