Jobcenter team.arbeit.hamburg
Vermittlungsbudget beim Jobcenter beantragen
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich zum Beispiel Ihre Ausgaben für Bewerbungsunterlagen oder für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch erstatten lassen. Ihre...
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich zum Beispiel Ihre Ausgaben für Bewerbungsunterlagen oder für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch erstatten lassen.
Ihre Ansprechperson finden Sie unter Formulare, Services & Links.
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 7:45-12:15 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich nur für Berufstätige 15-17 Uhr
Infos zur Einrichtung
Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos und wollen eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
- Sie suchen eine betriebliche oder schulische Ausbildung.
- Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.
Benötigte Unterlagen
Fristen
Es gibt keine Frist. Ein Antrag auf eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget muss gestellt werden, bevor Kosten entstehen. Sie selbst oder ein von Ihnen Bevollmächtigter kann den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Jobcenter einlegen. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Integrationsfachkraft beim Jobcenter.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget möglich ist und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Von Ihrer Integrationsfachfachkraft erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen.
- Füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen wieder an das Jobcenter.
- Beachten Sie, dass Sie eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget beantragen müssen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
Dauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel zwischen wenigen Tagen und 12 Wochen, soweit alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 16 Absatz 1 und 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html
§ 44 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__44.html
Formulare, Services & Links
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
- Bewerbungen,
- Fahrten oder Reisen zu Vorstellungsgesprächen,
- erforderlichen Dokumente (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder
- Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen)
Welche Kosten übernommen werden können, prüft und entscheidet Ihre Integrationsfachkraft auf Ihre Anfrage / Antragstellung vor der Entstehung der zu erwartenden Kosten.
Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie Leistungen der Grundsicherung nach SGB II erhalten und entweder eine der oben genannten Möglichkeiten oder die Aufnahme einer schulischen Ausbildung anstreben.
Sie können die Förderung auch bekommen, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz anstreben oder beginnen. Voraussetzung ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.
Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn
- der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt,
- andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Zahlung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind oder
- Bewerbungen nicht durch Sie selbst versandt werden.
Suchwörter: Arbeit Reisekosten Bewerbung Ausbildung arbeitslos
Letzte Aktualisierung: 22.09.2023