Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Abbrennen von Feuerwerken anzeigen (Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber)
Wenn Sie ein Feuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen abbrennen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie benötigen hierzu eine Erlaubnis oder einen behördlichen Nachweis der Fachkunde...
Wenn Sie ein Feuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen abbrennen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie benötigen hierzu eine Erlaubnis oder einen behördlichen Nachweis der Fachkunde/Befähigungsschein.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Arbeitnehmerschutz
Billstraße 80 20539 Hamburg
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Telefonnummer
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Befähigungsschein besitzen oder eine Erlaubnis einer Behörde vorliegen haben, um eine Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände tätigen zu dürfen.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis des Befähigungsscheines oder den Nachweis der Erlaubnis
Fristen
Antragsfrist
Es gelten die folgenden Anzeigefristen:
- Anzeigefrist von 2 Wochen vor Abbrennen gilt für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12.
- Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 (nur Erlaubnis- und Befähigungsscheininhaber) und T2 ganzjährig
- Anzeigefrist von 4 Wochen vor Abbrennen pyrotechnischer Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Bitte fügen Sie dieser alle erforderlichen Unterlagen bei. Dies beinhaltet ebenfalls eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Standorts. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft.
- Bei Bedarf werden Unterlagen nachgefordert.
- Eine Anzeigebestätigung erfolgt per Mail (nach Vereinbarung cc. an Luftaufsicht des Flughafens und der Polizei)
Dauer
Bis zu 14 Tage.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Rechtliche Hinweise
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
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Letzte Aktualisierung: 23.09.2023