Wohngeld Änderung

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder Ihre Miete oder...

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich

  • Ihr Gesamteinkommen verringert hat
  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.  

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
 
Eine Minderung der Wohngeldleistungen kann Sie betreffen, wenn sich

  • die Anzahl der Haushaltsmitglieder reduziert
  • Ihr Einkommen erhöht oder
  • ihre Miete oder Belastung verringern.

Darüber kann die Wohngelddienststelle von Amts wegen entscheiden und Rückforderungen geltend machen. Bitte teilen Sie daher Änderungen unverzüglich mit.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Änderung des Wohngeldes sind:

  • die Verringerung oder Erhöhung des zu berücksichtigenden Einkommens um mehr als 15 %,
  • die Erhöhung oder Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung oder Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Benötigte Unterlagen

Zur Mitteilung von Änderungen ist folgendes nötig:

  • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen (z.B. weitere Einkommen, Nachweise bei Eigentum, Selbstauskunft einer selbständig tätigen Person, Einkommensprognose bei Selbständigen, Schwerbehindertennachweis etc.) erforderlich sein.

Zu Beachten

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen

Fristen

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Diesen Antrag können Sie an die für Sie zuständige Wohngelddienststellen senden. Es ist ausreichend den Antrag schriftlich zu stellen – persönliche Vorsprachen sind nicht notwendig.
Sie sind verpflichtet Änderungen, die zu einer Minderung der Wohngeldleistung führen können, unverzüglich mitzuteilen, ggf. kann die Wohngeldbehörde auch von Amts wegen entscheiden.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid. 

Dauer

Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Aufgrund der Vielzahl von im Januar 2023 erwarteten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung Ihres Antrages jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden.

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 27 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html



 

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