Wohngeld Änderungsmitteilung bei Neuantrag bis 30.11.2022
Sie sind verpflichtet der Wohngeldbehörde mitzuteilen, dass es bei Ihnen folgende Änderungen gibt: - Verringerung der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder - Erhöhung des zu berücksichtigenden Einkommens um...
Sie sind verpflichtet der Wohngeldbehörde mitzuteilen, dass es bei Ihnen folgende Änderungen gibt:
- Verringerung der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder
- Erhöhung des zu berücksichtigenden Einkommens um mehr als 15 % und
- Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- die Verringerung oder Erhöhung des zu berücksichtigenden Einkommens um mehr als 15 %
- die Erhöhung oder Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung oder Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Benötigte Unterlagen
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Zu Beachten
Fristen
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, sind unverzüglich mitzuteilen.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Sie erhalten einen neuen Bescheid.
Dauer
Über den Änderungsantrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Aufgrund der Vielzahl von im Januar 2023 erwarteten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung Ihres Antrages jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 27 Abs. 3 Wohngeldgesetz (WOGG) Änderung des Wohngeldes
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 06.12.2023